Inventarisierung
Nutzung dienstlicher Geräte im mobilen Arbeiten:
Die Geräte sind im Gegenstandsverzeichnis mit Standort zu führen (siehe auch Anlage Standortnachweis). Nach Beendigung des mobilen Arbeitens sind die Gegenstände physisch in die Dienststellen der BTU zu überführen.
Der Punkt 4.2 der Richtlinie zur Nachweisführung, Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen (Stand: 08.09.2016) ist zu beachten: Die Verwendung von beweglichen Sachen zu dienstlichen Zwecken außerhalb der BTU ist im jeweiligen Bereich in der Anlage 3 „Standortnachweis“ aktenkundig nachzuweisen.
- Antrag zur Umsetzung/Aussonderung von beweglichen Gegenständen in der Inventarverwaltung (HIS-QIS)
- Video-Anleitung zur Benutzung des Formulars
- Fragebogen Kfz (Stand: 25.10.16)
- Verfügung zum Antrag Umsetzung/Aussonderung (Stand: 25.10.16)
- Antrag zur Nutzung der Inventarverwaltung (Stand: 05.03.2024)
- Standortnachweis (Stand: 25.10.16)
- Benutzernachweis (Stand: 09.03.2020)
