Beschaffung

Änderungen der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 LHO

Aufgrund der Änderungen der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 LHO kommt es innerhalb der BTU zu Änderungen der Verfahrensweise hinsichtlich der Durchführung von Direktaufträgen aus haushaltsfinanzierten Beschaffungsmaßnahmen.

1. Direktaufträge bis zur Bagatellgrenze von 999,99 EUR netto können weiterhin dezentral durch die Bedarfsstellen unter Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erteilt werden (Dokumentation mittels Vorblatt Direktauftrag).
2. Direktaufträge von 1.000 - 4.999,99 EUR netto können dezentral durch die Bedarfsstellen unter Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erteilt werden. Die Dokumentation erfolgt in der Vergabeakte des VMS (Direktauftrag) durch die Bedarfsstelle. 

Ab 5.000,00 EUR muss durch die Bedarfsstelle ein Beschaffungsantrag im VMS angelegt werden. 

Bitte beachten Sie unbedingt die "BTU Interne Handreichung - Hinweise zur Nutzung der Möglichkeit des Direktauftrags bei Lieferung und Leistungen (UVgO und VgV Vergaben) bei haushaltsfinanzierten Beschaffungsmaßnahmen und Sonderzuweisungen sowie haushaltsfinanzierte Projekte im Haushalt der BTU"

Anlage 1: Übersicht Vergabeverfahren

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei drittmittelfinanzierten Projekten immer eine Einzelfallprüfung entsprechend des jeweiligen Zuwendungsbescheids notwendig ist. Es gelten ggf. strengere Regelungen als bei haushaltsfinanzierten Projekten.

Übersicht - Formulare Vergabeverfahren

Übersicht –  Formulare Vergabeverfahren

Auf diesen Seiten ist eine Übersicht zu den anzuwenden Formularen sortiert und hinterlegt in einzelne Tabs nach Wertgrenzen, EFRE-Vergaben, öffentlicher Teilnahmewettbewerb, beschränkte Ausschreibung, Honorar- und Werkverträgen und Mustern als Ausfüllhilfen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden Sie auch in der Anlage 1: Übersicht Vergabeverfahren
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei drittmittelfinanzierten Projekten immer eine Einzelfallprüfung entsprechend des jeweiligen Zuwendungsbescheids notwendig ist. Es gelten ggf. strengere Regelungen als bei haushaltsfinanzierten Projekten.

Diese Formulare werden abgelöst durch die Verwendung des elektronischen

Vergabemanagementsystems - VMS.

Alle geplanten Vergaben über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP) werden ab sofort nur noch über das elektronische Vergabemanagementsystem - VMS eingestellt.

Die Bedarfsanmeldung jeder Organisationseinheit erfolgt in diesem System über das Anlegen eines elektronischen Beschaffungsantrages. Alle Beteiligungen anderer Bereiche gemäß Beschaffungsrichtlinie (finanzielle Bestätigungen, Arbeitsschutz, bauseitige oder juristische Beteiligungen) sind durch die Organisationseinheit im Rahmen des elektronischen Beschaffungsantrages im VMS einzuholen. Näheres erfahren Sie hier.

Für den Erstzugang ist es erforderlich, eine Grundlagenschulung zum VMS durchzuführen. Bitte melden Sie sich dazu vorher an und senden Sie eine E-Mail an finanzen(at)b-tu.de.

Bitte beachten Sie auch die Fristen für Ausschreibungen und Beschaffungen:

Je nach Komplexität der Vergabe sind von der Vorbereitung bis zur Zuschlagserteilung mindestens folgende Bearbeitungszeiten einzuplanen:

  • Verhandlungsvergaben: ca. 6 Wochen
  • Verhandlungsvergaben mit ex-ante Veröffentlichung: ca.8 - 10 Wochen
  • Öffentliche Ausschreibungen: 10 - 12 Wochen
  • EU-Ausschreibungen: 12 - 16 Wochen.

Nach der Zuschlagserteilung ist die Lieferfrist bis zur Rechnungslegung ebenfalls zu kalkulieren.

Reichen Sie bitte die Unterlagen für geplante Vergaben, die noch in diesem Jahr
kassenwirksam werden sollen bis spätestens

  • 01.09.2026 für EU-Ausschreibungen ab 216.000 EUR netto (VgV)
  • 30.09.2026 für öffentliche Ausschreibungen (UVgO)
  • 30.09.2026 für ex-ante Veröffentlichungen mit Verhandlungsvergabe
  • 03.11.2026 Beschaffungsanträge für Verhandlungsvergaben (Termine unter Vorbehalt des Jahresabschlussschreibens des VB 2) ein.

Später eingereichte Vorgänge werden ebenfalls bearbeitet, ein kassenwirksamer Mittelabfluss im Haushaltsjahr 2026 kann hierbei jedoch nicht gewährleistet werden.
Beim kassenwirksamen Mittelabfluss im Haushaltsjahr 2025 muss die Lieferung und die Rechnungslegung (Fälligkeit spätestens 31.12.2026) bis zum xxx erfolgt sein (Rechnungseingang über rechnung@b-tu.de für Lieferanten oder als X-Rechnung über https://xrechnung-bdr.de).

Bitte beachten Sie die Besonderheit der vermehrten zusätzlichen investiven Zuweisungen und der daraus resultierenden vermehrten Ausschreibungsbeantragungen.
Dadurch kann es leider bei den ohnehin hohen Antragseingängen zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Alle geplanten Vergaben über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP) werden nur über das elektronische Vergabemanagementsystem - VMS eingestellt.

Dies gilt für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberuflicher Leistungen aller Art (z. B. Maschinen, Geräte, Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmaterialien, Dienstleistungen, Reparaturen, Honorar- und Werkverträge etc.), unabhängig davon, aus welcher Quelle die für die Finanzierung vorgesehenen Mittel stammen. Vorbehaltlich besonderer Regelungen der Drittmittelgeber gelten sie auch für Beschaffungen aus Drittmitteln. Detaillierte Erläuterungen sind in der Beschaffungsrichtlinie auf den Seiten des Rechts hinterlegt (Recht/Finanzen/Beschaffung und Inventarisierung).

Kurzübersicht für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberuflicher Leistungen aller Art, z. B.
Maschinen, Geräte, Hard- und Software, Ausstattungsgegenstände (Möbel), Verbrauchsmaterialien, Dienstleistungen, Reparaturen, Rahmenvereinbarungen,
Honorar- und Werkverträge etc.

Dies gilt unabhängig davon, aus welcher Quelle die für die Finanzierung vorgesehenen Mittel stammen. Vorbehaltlich besonderer Regelungen der
Drittmittelgeber gelten sie auch für Beschaffungen aus Drittmitteln. Hier ist jeweils eine Einzelfallprüfung des Zuwendungsbescheides erforderlich!

Anlage 1: Übersicht Vergabeverfahren

Bund

Bund verlängert Erhöhung von Wertgrenzen für Direktaufträge - weitere Informationen entnehme Sie bitte der Bekanntmachung aus dem Bundesanzeiger BAnz AT 29.12.2025 B1

Eine Einzelfallprüfung von Bescheiden ist in jedem Fall erforderlich.  

ILB-geförderte Projekte (EFRE, ESF+, IiB, INTERREG u. a.)

Bitte beachten Sie bei allen ILB-geförderten Projekten das Merkblatt Vergabedokumentation

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der ILB. Hier finden Sie auch Aufzeichnung von ILB-Informationsveranstaltungen zum Vergaberecht.

Bewilligungen ab 01.01.2020 (siehe Vergabebestimmungen - Merkblatt - Kofinanzierung mit EU-Mitteln (außer ELER und INTERREG VA):

bis 1.000 € netto: Direktvergabe durch die Organisationseinheit

kein Vergabeverfahren notwendig, Wechsel zwischen den Unternehmen erforderlich!

Dokumentation:

Auftragsauslösung:

Hinweis:
Bei allen Vergabeverfahren und Direktaufträgen ist immer auch das Vorliegen einer Binnenmarktrelevanz des Auftrags nach den Kriterien der „Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen (ABl. EU vom 1.8.2006 C 179/02)“, zu prüfen. Im Falle der Binnenmarktrelevanz ist das Primärrecht der Europäischen Union zu beachten. Hierzu zählen die EU-Grundfreiheiten sowie insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz. Das Ergebnis der Einzelfallprüfung ist zu dokumentieren.

Vergabe über das Vergabemanagementsystem - VMS (ab 1.000 EUR netto)

Bei allen Vergaben ab 1.000 EUR netto ist eine öffentlichen Ausschreibung durchzuführen. Erstellen Sie hierzu einen Beschaffungsantrag im VMS.

Bei jedem Beschaffungsvorgang ist zwischen den Unternehmen, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, zu wechseln!

Die Wertgrenzen gelten pro Beschaffungseinheit bezogen auf das Haushaltsjahr. Bei wiederkehrenden Beschaffungen von Verbrauchsmaterialien (z. B. Chemikalien, Gasen etc.) ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Projektzeitraum zu empfehlen.

Hinweis zum Vergabemanagementsystem - VMS:

Alle geplanten Vergaben über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP) werden ausschließlich über das elektronische Vergabemanagementsystem - VMS durchgeführt.

Die Bedarfsanmeldung jeder Organisationseinheit erfolgt in diesem System über das Anlegen eines elektronischen Beschaffungsantrages. Alle Beteiligungen anderer Bereiche gemäß Beschaffungsrichtlinie (finanzielle Bestätigungen, Arbeitsschutz, bauseitige oder juristische Beteiligungen) sind durch die Organisationseinheit im Rahmen des elektronischen Beschaffungsantrages im VMS einzuholen. Näheres erfahren Sie hier (Link Ratgeber).

Für den Erstzugang ist es erforderlich, eine Grundlagenschulung zum VMS durchzuführen. Bitte melden Sie sich dazu vorher an und senden Sie eine E-Mail an finanzen(at)b-tu.de.

Notwendige Anhänge und Angaben im VMS für die Bedarfsmeldung:

Angaben im VMS:

  • Ausführliche Bedarfsbegründung
  • Dokumentation zur Ermittlung des geschätzten Auftragswertes (mit Datum)
  • CPV-Codes (https://www.cpvcode.de/)
  • ggf. einzuladende Unternehmen (Firma und E-Mail-Adresse)
  • Beteiligungen anderer Bereiche
    • Finanzielle Bestätigung
    • Arbeitsschutz
    • Bauliche Beteiligung
    • Ggf. juristische Beteiligung
  • Genehmigung sachlich Befugter der OE

Notwendige Anhänge und Angaben im VMS für die Angebotsauswertung:

Angaben im VMS

wichtige Dokumente:

Strukturwandelprojekte (EIZ, taf u. a.)

Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Vergaben mit dem VB 2.3 in Verbindung!

Als Begünstigter dieser Förderung sind Sie verpflichtet, eine Vielzahl an Regelungen und Auflagen zu beachten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, die Bestimmungen für Beschaffungen und Auftragsvergaben einzuhalten.

Deshalb sind Sie als begünstigter Fachbereich angehalten, sich gemeinsam mit dem VB 2.3 die Geräteliste der Zuwendung anzusehen, um herauszufinden, wie am besten zusammenfassend ausgeschrieben und inventarisiert werden kann, damit so viel wie möglich nach den Vorgaben der LHO inventarisiert werden kann, um die Förderfähigkeit der Ausgaben zu gewährleisten.

Die Vergaben können nur über das Vergabemanagementsystem - VMS durchgeführt werden.

Die finanziellen Bestätigungen durch den HVP 3 erfolgen erst nach einem Beratungsgespräch mit dem VB 2.3. Die Dokumentationen werden elektronisch in der Bedarfsanmeldung im  VMS hinterlegt.

Hinweise zum VMS: siehe LINK Ratgeber

Hintergrund:

Bei der Beschaffung im Rahmen der Richtlinie zur Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes (Investitionsgesetz Kohleregionen) verwaltet durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind Gegenstände (geringwertige Wirtschaftsgüter) nur förderfähig, wenn sie inventarisiert werden. Dieses Tatbestandsmerkmal muss zwingend vorliegen. Daher muss durch das Referat Drittmittelmanagement gewährleistet werden, dass in den Mittelanforderungen nur die Ausgaben von Gegenständen aufgeführt werden, die inventarisiert wurden.

Die Förderfähigkeit bezieht sich auf die Inventarisierung und auf Aufnahme in das Gegenstandsverzeichnis. Gemäß § 73 der Landeshaushaltsordnung werden jedoch nur einzelne selbständig nutzbare Gegenstände inventarisiert und im Gegenstandsverzeichnis aufgenommen, wenn der Einzelwert über 250 € netto beträgt und eine Lebensdauer von mehr als einem Jahr vorweist.

Vor diesem Hintergrund dürfen in diesen Projekten keine einzelnen Direktvergaben durch den Fachbereich erfolgen. Bei jeder geplanten Beschaffung ab einem Auftragswert 250 € netto ist die Beschaffungsabteilung zwingend einzubinden. Einzelne Materialkosten unter 250 EUR netto können nicht inventarisiert werden! Daher sind ab sofort keine einzelnen Materialbeschaffungen in diesen Projekten zu tätigen.

Eine Möglichkeit besteht, Produkte als ein System zu einer Vergabe zusammenzuzufassen (ggf. => Losaufteilung). Es gilt der Grundsatz der Gesamt-Ausschreibung. Das heißt, es ist die Gesamtsumme der zugewiesenen Mittel für gleichartige Lieferungen oder Leistungen in einer Ausschreibung zu erfassen und auszuschreiben. Ab erreichen der EU-Schwellenwerte ist eine europaweite Ausschreibung durchzuführen.

EU-Ausschreibung (Offenes Verfahren)

über 216.000 EUR netto

Verfahrensweise
Die Ausschreibung wird durch den VB 2.3 im VMS nach abgeschlossenem Beschaffungsantrag durchgeführt.
Folgende Angaben sind im elektronischen Beschaffungsantrag zu hinterlegen:
- Auftragswertschätzung (ausführlich dokumentiert)
- Finanzierungquelle (bei Drittmitteln im VMS einholen d. h. im Beschaffungsantrag zur Prüfung vorlegen)
- Genehmigung VB 3 (Genehmigung für die Herstellung der räumlichen, bautechnischen, elektro- und nachrichten-technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme von Geräten und Maschinen)
- Genehmigung VB 4.3 (Arbeitsschutz)

Durch die OE wird eine Beschaffungsakte im VMS angelegt. Das weitere Vorgehen erfolgt durch VB 2.3 (Übernahme in die Vergabeakte VMS).

Öffentliche AUsschreibung

bis 216.000 EUR netto

Verfahrensweise
Die Ausschreibung wird durch den VB 2.3 im VMS nach abgeschlossenem Beschaffungsantrag durchgeführt.
Folgende Angaben sind im elektronischen Beschaffungsantrag zu hinterlegen:
- Auftragswertschätzung (ausführlich dokumentiert)
- Finanzierungquelle (bei Drittmitteln im VMS einholen d. h. im Beschaffungsantrag zur Prüfung vorlegen)
- Genehmigung VB 3 (Genehmigung für die Herstellung der räumlichen, bautechnischen, elektro- und nachrichten-technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme von Geräten und Maschinen)
- Genehmigung VB 4.3 (Arbeitsschutz)

Durch die OE wird eine Beschaffungsakte im VMS angelegt. Das weitere Vorgehen erfolgt durch VB 2.3 (Übernahme in die Vergabeakte VMS).

Öffentlicher Teilnahmewettbewerb (TNW)

1. Stufe vor Verhandlungsvergabe oder Beschränkter Ausschreibung

TNW ist ein Wahlverfahren zur Ermittlung von geeigneten Bietern anhand von Eignungskriterien.

Hinweis! Binnenmarktrelevanz ist damit beachtet!

Durch die OE wird eine Beschaffungsakte im VMS angelegt. Das weitere Vorgehen erfolgt durch VB 2.3 (Übernahme in die Vergabeakte VMS).

ex-ante Veröffentlichung 

ab 100.000 EUR netto und bei Bejahung Binnenmarktrelevanz

Durch die OE wird eine Beschaffungsakte im VMS angelegt. Das weitere Vorgehen erfolgt durch VB 2.3 (Übernahme in die Vergabeakte VMS).

Erste Stufe vor Verhandlungsvergabe ab 100.000 EUR netto
und wenn Binnenmarktrelevanz bejaht wird

und


Erste Stufe vor Direktauftrag, wenn Binnenmarktrelevanz bejaht wird


Hinweis: Es besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit der Durchführung einer
öffentlichen Ausschreibung (1-stufiges Verfahren).

Direktauftrag bis 1.000,00 EUR netto

kein Vergabeverfahren notwendig, Wechsel zwischen den Unternehmen erforderlich!

Die Dokumentation erfolgt in der Bedarfsstelle mit dem Formular:

Vorblatt Direktauftrag in Textform signiert

Es wird eine schriftliche Auftragserteilung mit folgenden Dokumenten empfohlen:

Ein Wechsel zwischen den Unternehmen ist zu gewährleisten

_____________________________________________________________________________________

→ Bitte beachten Sie die folgenden Ausnahmen:
- Drittmittelvergaben: siehe Tab "Ausnahme Drittmittelvergabe"
- Mobiliar jeglicher Art
- Kühl- und Gefriergeräte, sonstige Küchengeräte
- Küchenausstattung (Geschirr, Gläser, Bestecke usw.)
- Kopiergeräte unter der Antragsvoraussetzung der Nr. 4.5 BR
- Dienstkraftfahrzeuge (zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger, die vom Land gehalten werden)
- Mobiltelefone (Genehmigung von P-Bereich, Abschluss von Verträgen über VB 3)

Hier erfolgt die Auftragserteilung ausschließlich durch den VB 2.3 Beschaffung. Erstellen Sie hierzu einen Beschaffungsantrag im VMS.

folgende Unterlagen müssen durch die Bedarfsstellen im VMS hinterlegt werden:


Direktauftrag über 1.000 - 5.000 EUR netto

die Dokumentation erfolgt im VMS (Vergabeakte - Verfahrensart: Direktauftrag)
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Formularfelder im VMS unbedingt immer die blauen Fragezeichenfelder, dort sind ergänzende Hinweise und Ausfüllhilfen hinterlegt.

folgende Unterlagen müssen durch die Bedarfsstellen im VMS hinterlegt werden:

Die Auftragserteilung erfolgt durch die Bedarfsstelle. Es besteht die Möglichkeit einen Auftrag im VMS generieren zu lassen.
Sie senden den Auftrag per E-Mail an den Auftragnehmer mit folgenden Unterlagen:

- Auftrag (aus dem VMS)
  Hinweis: unter dem Punkt "Dokumentation" im Reiter "Auftragsschreiben" bitte alle relevanten Felder ausfüllen und als  
  Rechnungsadresse unbedingt die Vorlage "BTU-Rechnungsadresse" auswählen
,
Hinweise für Lieferanten und Dienstleister und
VOL 08 (Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg - kurz)  

oder

Ein Wechsel zwischen den Unternehmen ist zu gewährleisten.

_____________________________________________________________________________________

→ Bitte beachten Sie die folgenden Ausnahmen:
- Drittmittelvergaben: siehe Tab "Ausnahme Drittmittelvergabe"
- Mobiliar jeglicher Art
- Kühl- und Gefriergeräte, sonstige Küchengeräte
- Küchenausstattung (Geschirr, Gläser, Bestecke usw.)
- Kopiergeräte unter der Antragsvoraussetzung der Nr. 4.5 BR
- Dienstkraftfahrzeuge (zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger, die vom Land gehalten werden)
- Mobiltelefone (Genehmigung von P-Bereich, Abschluss von Verträgen über VB 3)

Hier erfolgt die Auftragserteilung ausschließlich durch den VB 2.3 Beschaffung. Erstellen Sie hierzu einen Beschaffungsantrag im VMS.

folgende Unterlagen müssen durch die Bedarfsstellen im VMS hinterlegt werden:

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage 1: Übersicht Vergabeverfahren

Direktauftrag über 5.000 - 100.000 EUR netto

die Dokumentation erfolgt im VMS (Beschaffungsakte - Verfahrensart: Direktauftrag)
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Formularfelder im VMS unbedingt immer die blauen Fragezeichenfelder, dort sind ergänzende Hinweise und Ausfüllhilfen hinterlegt.

folgende Unterlagen müssen durch die Bedarfsstellen im VMS hinterlegt werden:

Die Auftragserteilung erfolgt durch die Beschaffung. 

_____________________________________________________________________________________

→ Bitte beachten Sie die folgenden Ausnahmen:
- Drittmittelvergaben: siehe Tab "Ausnahme Drittmittelvergabe"
- Mobiliar jeglicher Art
- Kühl- und Gefriergeräte, sonstige Küchengeräte
- Küchenausstattung (Geschirr, Gläser, Bestecke usw.)
- Kopiergeräte unter der Antragsvoraussetzung der Nr. 4.5 BR
- Dienstkraftfahrzeuge (zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger, die vom Land gehalten werden)
- Mobiltelefone (Genehmigung von P-Bereich, Abschluss von Verträgen über VB 3)

Hier erfolgt die Auftragserteilung ausschließlich durch den VB 2.3 Beschaffung. Erstellen Sie hierzu einen Beschaffungsantrag im VMS.

Honorar- und Werkverträge

  • Die Leistungen für Honorar- und Werkverträge sind ebenfalls im Wettbewerb zu vergeben. Es sind 3 Vergleichsangebote einzuholen. Liegen weniger als 3 Angebote vor, bedarf es einer ausführlichen Begründung.
  • ACHTUNG: E-Mail-Angebote sind vergaberechtlich nicht mehr zugelassen (nur per Post im gekennzeichneten Umschlag oder elektronisch über den VMP)!
  • Für die Vergabe ist ein förmliches Vergabeverfahren abhängig von der Höhe des kalkulierten Werklohnes bzw. Honorars durchzuführen.

Hinweis zum Vergabemanagementsystem - VMS:

Alle geplanten Vergaben über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP) werden nur über das elektronische Vergabemanagementsystem - VMS eingestellt (grundsätzlich ab 10.000 EUR netto, darunter optional).

Die Bedarfsanmeldung jeder Organisationseinheit erfolgt in diesem System über das Anlegen eines elektronischen Beschaffungsantrages. Alle Beteiligungen anderer Bereiche gemäß Beschaffungsrichtlinie (finanzielle Bestätigungen, Arbeitsschutz, bauseitige oder juristische Beteiligungen) sind durch die Organisationseinheit im Rahmen des elektronischen Beschaffungsantrages im VMS einzuholen. Näheres erfahren Sie hier (Link Ratgeber).

Für den Erstzugang ist es erforderlich, eine Grundlagenschulung zum VMS durchzuführen. Bitte melden Sie sich dazu vorher an und senden Sie eine E-Mail an finanzen(at)b-tu.de.

Weiterführende Informationen:

Für die Vergaben im VMS sind diese Formulare nicht erforderlich.

nationale Vergaben (UVgO)

Formulare an die Bieter (von der Bedarfsstelle zu erstellen):

zusätzlich ab 5.000 € netto Auftragswert

Vergabedokumentation:

für VB 2.3 Beschaffung:

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Übersicht Vergabeverfahren:

EU-weite Vergaben (VgV)

Interne Formulare

Angebotsphase

Erklärungen allgemein

Brandenburgisches Vergabegesetz

Rahmenvereinbarungen

Die Wertgrenzen gelten pro Beschaffungseinheit bezogen auf das Haushaltsjahr. Bei wiederkehrenden Beschaffungen von Verbrauchsmaterialien (z. B. Chemikalien, Gasen etc.) ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu empfehlen.

Vorhandene zentrale Rahmenvereinbarungen siehe: Ratgeber

Der Abruf ist ein neuer Vergabevorgang und erfolgt mittels Einzelauftrag unter Führung aller notwendigen Formulare gemäß Anlage 1: Übersicht Vergabeverfahren.

Hard- und Software - Ergänzende Vertragsbedingungen für Informationstechnik (EVB-IT)

Regelung BTU C-S:

Bei Vergabe von DV-Anlagen, Netzwerktechnik, Hard- und Software soll eine Beteiligung des IKMZ – IT Services erfolgen. Die Rechenzentren versorgen die Standorte mit Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik.

Hardware
Die Versorgung mit IT-Technik für die Verwaltungsbereiche, inklusiver der Stabsstellen, wird zentral über das IKMZ-Anwendersysteme realisiert.
Die Beschaffung von Hardware der Fachbereiche erfolgt dezentral. Hierbei wird empfohlen, vor Beginn des Vergabeverfahrens das IKMZ – IT Services zu Beratungszwecken zu beteiligen.

Genehmigungsvermerk erfolgt auf dem Formular 1.1 bzw. 1.1 EU:

oder

Software
Das IKMZ – IT Services bietet Basisdienste für Lizenzverträge und Software an und verwaltet die Lizenzverträge.

Ergänzende Vertragsbedingungen für Informationstechnik

Bei der Beschaffung von Hard- und Software gelten besondere Regelungen. Gemäß VV zu § 55 der LHO sind bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich der Hard- und Software die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) anzuwenden. Die EVB-IT sehen verschiedene Vertragstypen vor, die jeweils aus einem Vertragsformular (teilweise in einer Lang- und Kurzfassung) und aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen. Des Weiteren werden den Anwendern Nutzerhinweise als Hilfestellung bei der Anwendung angeboten. Die verschiedenen Vertragstypen und Handreichungen dazu sind auf den Seiten der/des Beauftragten für Informationstechnik des Bundesministeriums des Innern zu finden: