Schutzrechte

Das Referat Patente und Lizenzen informiert und berät Wissenschaftler*innen der BTU Cottbus-Senftenberg zu Schutzrechten und geistigen Eigentums. Es nimmt Erfindungsmeldungen entsprechend der Meldepflicht gemäß §5 Arbeitnehmererfindungsgesetz an und administriert alle hochschulinternen Vorgänge auf dem Gebiet des Patentwesens, Gebrauchsmuster, Urheberrecht sowie Marken- und Designrecht einschließlich Softwareverträge.

Welche konkreten Leistungen das Referat erbringt, erfahren Sie unter
www.b-tu.de/wirtschaft/patente-und-lizenzen.

Angebote zu Veranstaltungen im Rahmen Schutzrechte
an der BTU

Im Rahmen der Beratung und Information der Wissenschaftler*innen organisiert das Referat jährlich eine Veranstaltungsreihe zu verschiedensten Inhalten rund um die Themen Schutzrechte und geistiges Eigentum. Alle Veranstaltungstermine und -inhalte werden rechtzeitig im BTU-Veranstaltungskalender sowie weiteren Kanälen veröffentlicht.

Vorgang einer Erfindungsmeldung an der BTU