Grundwasserschutz und Abwassereinleitung
Zur Einhaltung und Umsetzung der wasserrechtlicher Vorschriften wurde die "Grundwasserschutz- und Abwasserrichtlinie der BTU Cottbus" (Amtsblatt 09/2002) erlassen. Sie beinhaltet:
- Bestimmungen zum Schutz des Grundwassers
- Vorgaben für die Einleitung von Abwässern in das Abwassernetz (Einleitgrenzwerte und -verbote) sowie in die Abwasserbehandlungsanlagen (Neutralisationsanlagen, Leichtflüssigkeitsabscheider)
- Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die entsprechenden Betreiberpflichten.
Kurzinformation zum Grundwasserschutz
Grundwasser dient der Trinkwasserversorgung und speist als Teil des Wasserkreislaufes auch die Oberflächengewässer. Es ist deshalb zu schützen. Alle Beschäftigten und Studierenden der Universität sind verpflichtet:
- Verunreinigungen des Grundwassers zu verhüten,
- mit Wasser sparsam umzugehen (§ 5 Wasserhaushaltsgesetz).
Kurzinformation zu Abwassereinleitungen
Abwässer dürfen in Abwasseranlagen nur eingeleitet werden, wenn sie den örtlich gültigen Einleitungsbedingungen entsprechen (siehe unten: Hinweise). Für Einleitungen in die Abwasserbehandlungsanlagen der Universität, wie z. B. Neutralisationsanlagen, gelten die in der Grundwasserschutz- und Abwasserrichtlinie der BTU getroffenen Aussagen. Stoffe, die nicht eingeleitet werden dürfen, sind der Sonderabfallentsorgung der Universität zuzuführen. Abwässer mit radioaktiven Inhaltsstoffen dürfen nur eingeleitet werden, wenn dies in Übereinstimmung mit den Strahlenschutzvorschriften und den Auflagen des entsprechenden Genehmigungsbescheids steht.
Kurzinformation zu Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden sowie Anlagen zum Behandeln, Herstellen, Abfüllen und Lagern dieser Stoffe müssen so beschaffen sein, aufgestellt und betrieben werden, dass eine Verunreinigung von Gewässern nicht erfolgen kann. Die Grundwasserschutz- und Abwasserrichtlinie der Universität weist auf die einzuhaltenden Anforderungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften hin (Betriebs- und Verhaltensvorschriften, Kennzeichnungs-, Anzeige- und Überwachungspflicht).
Hinweise:
Cottbus
Senftenberg
Bad Saarow
