Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Der Arbeitgeber / Unternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Zur Erhaltung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen erforderlich.

Das regelmäßige Überprüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel soll deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen.

1. Geltungsbereich

Der Umfang der Prüfung bezieht sich auf alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die durch die Beschäftigten der BTU Cottbus-Senftenberg sowie durch die Studendierenden in Verkehr gebracht werden.
In den Verkehr bringen bezieht sich auf das Überlassen, das Verwenden und die Inbetriebnahme o.g. Betriebsmittel in baulichen Anlagen, Gebäuden, Räumen und auf Freiflächen der BTU.

2. Begriffsbestimmung

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben, und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können (z.B. Drehbank, Kühlschrank, Labor-Tischabzüge, Kopierer usw.) oder wegen mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellort gebunden sind. Stationäre Anlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind (z.B. Installation in bzw. an Gebäuden, Container usw.), sind keine ortsfesten elektrischen Betriebsmittel!

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an dem Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (z.B. Handbohrmaschine, Messgeräte, Kaffeemaschine, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen, Tischleuchten usw.).

3. Verantwortung

Die Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ist im § 5 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3) geregelt. Weiterführende Informationen zur Organisation der wiederkehrenden Prüfungen sind in der DGUV Information 203-071 beschrieben.

Ausgehend von dieser Vorschrift gilt für die BTU Cottbus-Senftenberg:

  1. Die Prüffristen für die ortfester und ortsveränderlichen elektrischen Anlagen sind der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (siehe 4. Prüffristen...Tabellen 0, 1A und 1B) zu entnehmen.
  2. Die Aufsicht, das Führen des Verzeichnisses, die Einhaltung der Prüffristen und die Anmeldung zur Prüfung obliegt in den Fakultäten dem Leiter der Professur, in den selbständigen Bereichen den entsprechenden Leiter und im Dienstleistungsbereich dem Dezernat Bau und Technik.
  3. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kanzler verantwortlich.
4. Prüffristen, Art der Prüfung, Prüfer

Tabelle 0: Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Anlage/BetriebsmittelPrüffristArt der PrüfungPrüfer
Elektrische Anlagen und Betriebsmittelvor der ersten Inbetriebnahmeauf ordnungsgemäßen Zustand, falls keine entsprechende Bescheinigung des Errichters vorliegtElektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und Betriebsmittelnach einer Änderung oder Instandsetzungauf ordnungsgemäßen Zustand, falls keine entsprechende Bescheinigung des Reparaturunternehmens vorliegtElektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft

Tabelle 1A: Wiederholungsprüfung ortfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Anlage/BetriebsmittelPrüffristArt der PrüfungPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel4 Jahreauf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art”
(DIN VDE 0100/700)
1 Jahrauf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen1 Monatauf WirksamkeitElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Meß-und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der PrüfeinrichtungBenutzer
- in stationären Anlagen6 Monate
- in nichtstationären Anlagenarbeitstäglich

Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

BetriebsmittelPrüffristArt der PrüfungPrüfer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
  • Verlängerungs- und Geräte-anschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
  • Anschlussleitungen mit Stecker
  • bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte:
  • Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr,
  • in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.
auf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person