Änderungen der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 LHO - Wertgrenzen für Direktaufträge
Das Land Brandenburg hat im Juni 2025 die Wertgrenzen für die Vergabe von Direktaufträgen von bisher 1.000 € Auftragswert netto auf nunmehr bis zu 100.000 € Auftragswert netto Schätzwert angehoben.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Ratgeberseiten.
