Änderungen der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 LHO

Das Land Brandenburg hat im Juni 2025 die Wertgrenzen für die Vergabe von Direktaufträgen von bisher 1.000 € Auftragswert netto auf nunmehr bis zu 100.000 € Auftragswert netto Schätzwert angehoben. Die Dokumentationspflichten bleiben davon jedoch weitestgehend unberührt. 

Abgrenzung Direktauftrag und förmliche Vergabe

Der Direktauftrag unterscheidet sich von der förmlichen Vergabe (z.B. Verhandlungsvergabe, öffentliche Ausschreibung, offenes Verfahren, beschränkte Ausschreibung)dahingehend, dass insgesamt weniger formelle Auflagen zu beachten sind, insbesondere entfallen bei den Direktaufträgen:

  • Feste Fristenberechnungen (Angebotsfristen, Zuschlagsfristen)
  • Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters nach dem Wettbewerbs-registergesetz (WRegG), eine Abfrage ist allerdings möglich und wird dringend vom MWAEK empfohlen
  • Meldung an die Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
  • das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet auf Direktaufträge keine Anwendung
  • Frauenförderverordnung entfällt,
  • Brandenburgische Mittelstandsförderungsgesetz entfällt

Grundsätzlich können die o. a. Auflagen auch bei der Vergabe von Direktaufträgen fakultativ jederzeit herangezogen werden. Ebenso sind Markterkundungen sowie Preisvergleiche förderlich und notwendig.

Jedoch ist bei allen Direktaufträgen weiterhin zwingend die Prüfung der Binnenmarktrelevanz erforderlich und zu beachten. Es gibt hier keinerlei Bagatellgrenze; das bedeutet praktisch: ab dem ersten Euro ist die Binnenmarktrelevanz zu prüfen.

Was bedeutet Binnenmarktrelevanz?

Binnenmarktrelevanz bedeutet im Vergaberecht, dass ein öffentlicher Auftrag, der unterhalb der EU-Schwellenwerte (derzeit < 116.000 € netto)  liegt, dennoch für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von Interesse sein kann und daher den Grundsätzen des europäischen Primärrechts (wie Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung) unterliegt.

Obwohl nicht abschließend geregelt, können Kriterien wie die geografische Nähe zu anderen EU-Staaten, die Art der Leistung (z.B. IT-Projekte oder international ausgerichtete Dienstleistungen) und der geschätzte Auftragswert Hinweise auf Binnenmarktrelevanz geben. Für Brandenburg gilt, dass die geographische Lage zu Polen Hinweise zur Binnenmarktrelevanz gibt.

weiterführende Informationen:
Hier Auszug aus dem Newsletter der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen - Ausgabe Juli/August 2025
Auftragsberatungsstelle: https://www.abst-brandenburg.de/blog/2025/08/21/haeufig-gestellte-fragen-zur-binnenmarktrelevanz-ein-beitrag-aus-dem-cosinex-blog/  

Beschaffungen von Möbeln, KFZ, Mobiltelefonen, Küchenaustattungen, Kühlschränken, Klimageräte, Medien (Bücher, Zeitschriften etc.) werden weiterhin zentral durch die dafür zuständigen Organisationseinheiten ausgelöst, Details dazu finden Sie in den Beschaffungsrichtlinien der BTU.

Bitte beachten Sie die "BTU Interne Handreichung - Hinweise zur Nutzung der Möglichkeit des Direktauftrags bei Lieferung und Leistungen (UVgO und VgV Vergaben) bei haushaltsfinanzierten Beschaffungsmaßnahmen und Sonderzuweisungen sowie haushaltsfinanzierte Projekte im Haushalt der BTU" und die Anleitung Direktauftrag. (Hinweis: Aufgrund von technischen Schwierigkeiten, können Sie derzeit die Dokumentation des Direktauftrages im VMS nur bis Punkt 8.2 vornehmen. Ab Punkt 9 wird Ihnen bis auf weiteres Herr Wenzel behilflich sein. Nehmen Sie direkt mit ihm Kontakt auf. Wir entschuldigen die Unannehmlichkeiten. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung und informieren Sie an dieser Stelle erneut.)   

 

 

Beschaffung und Inventarisierung

Auf diesen Seiten erhalten Sie Hinweise und Tipps zum Thema Beschaffung, Inventarisierung sowie der Beantragung von Großgeräten.

Die Beschaffungsrichtlinie der BTU, die Anlage 1: Übersicht Vergabeverfahren sowie weitere Rechtsgrundlagen sind im Hauptmenü "Recht" hinterlegt.

Die zugehörigen Formulare finden Sie im Hauptmenü „Formulare“.

Hinweis!
Lassen Sie sich vor Beginn eines Vergabeverfahrens unbedingt vom VB 2.3 Beschaffung beraten.
EU- und Öffentliche Ausschreibungen, ex-ante Veröffentlichungen und Teilnahmewettbewerbe werden durch den VB 2.3 ausschließlich über das Vergabemanagementsystem (VMS) durchgeführt.

Ansprechpersonen im VB 2.3

Meldungen

Nutzung dienstlicher Geräte im mobilen Arbeiten

Die Geräte sind im Gegenstandsverzeichnis mit Standort zu führen (siehe Inventarverwaltung HIS-QIS unter Dokumente) und nach Beendigung des mobilen Arbeitens physisch in die Dienststellen der BTU zu überführen.

Der Punkt 4.2 der Richtlinie zur Nachweisführung, Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen (Stand: 08.09.2016) ist zu beachten: Die Verwendung von beweglichen Sachen zu dienstlichen Zwecken außerhalb der BTU ist im jeweiligen Bereich in der Anlage 3 „Standortnachweis“ aktenkundig nachzuweisen.

Archiv