Prozedur zum Abschluss einer Promotion


Übersicht

  1. Wie man anfängt
  2. Antrag zur Promotion (Beginn der Dissertation)
  3. Abgabe der Dissertation (Eröffnung des Promotionsverfahrens)
  4. Nach der Abgabe: Gutachten und mündliche Prüfung (Disputation)
  5. Nach der mündlichen Prüfung: Veröffentlichung der Dissertation, Erhalt der Urkunde

1. Wie man anfängt

  • Lesen Sie die Promotionsordnung der Fakultät 5 sorgfältig durch: hier erhalten Sie Informationen über den gesamten Prozess, von der Annahme als Doktorandin oder als Doktorand durch die Fakultät, bis hin zur Verleihung des Titels.[1]

Promotion an der Fakultät 5 (Seite mit allen relevanten Dokumenten)

  • Die Kontaktperson im Dekanat ist Frau Lehnigk, welche auch an den Treffen des Promotionsausschusses teilnimmt.

fakultaet5(at)b-tu.de; lehnigk(at)b-tu.de

[1] Der Titel PhD wird nicht von der Fakultät 5 vergeben, sondern nur in bestimmten PhD-Programmen wie PhD Heritage Studies.


2. Antrag zur Promotion (Beginn der Dissertation)

Zusatzbogen für den Antrag auf Annahme als Doktorandin / Doktorand an der Fakultät 5

  • Der Antrag für eine Promotion muss vom Promotionsausschuss der Fakultät 5 genehmigt werden. Der Promotionsausschuss trifft sich üblicherweise einmal im Monat.

Promotionsausschuss der Fakultät für Wirtschaft, Recht und Gesellschaft

  • Der Antrag muss mindestens eine Woche vor dem relevanten Treffen im Dekanat der Fakultät 5 eingegangen sein.

3. Abgabe der Dissertation (Eröffnung des Promotionsverfahrens)

  • Legen Sie einen Abgabetermin fest, sobald Sie die Fertigstellung der Dissertationsschrift absehen können.
  • Sprechen Sie mit der Betreuerin oder dem Betreuer, damit alle von Ihren Plänen Kenntnis haben. Dies sollte etwa drei bis vier Monate vor der Abgabe geschehen.
  • Betreuerin oder Betreuer können abschließende Kommentare zur Dissertationsschrift abgeben.
  • Planen Sie etwa vier Wochen für formale Arbeiten an der Dissertation ein (Inhaltsverzeichnis, Bibliografie und Abbildungsverzeichnis, Überprüfung der Rechtschreibung und Grammatik, usw.)
  • Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens bzw. zur Prüfungszulassung muss beim Promotionsausschuss eingereicht werden. Die folgenden Dokumente müssen dabei enthalten sein:
    • Formales Anschreiben (inkl. Datum der Aufnahme in die Liste der Promotionskandidierenden, Titel der Dissertation, Betreuerin oder Betreuer, Vorsitz des Promotionsausschuss, weitere mögliche Gutachter oder Gutachterinnen)
    • tabellarische Darstellung des Lebens und Bildungsganges
    • Übersicht wissenschaftlicher Veröffentlichungen
    • schriftliche Erklärung über die eigenständige Verfassung der Dissertation
    • gebundene Exemplare der Dissertation: ein Exemplar pro Gutachter, sowie zwei für die Fakultät, somit mind. 4 Exemplare insgesamt (beachten Sie die Vorlage für das Deckblatt)

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen

Abgabe im Dekanat der Fakultät 5 mindestens eine Woche vor dem relevanten Treffen des Promotionsausschuss (Termine für Treffen des Promotionsausschuss auf der Seite der Fakultät 5 prüfen!)


4. Nach der Abgabe: Gutachten und mündliche Prüfung (Disputation)

  • Nach dem Treffen des Promotionsausschusses erhalten Sie eine Mitteilung des Dekanats über die Zulassung zur mündlichen Prüfung bzw. zur Disputation. Dies kann etwa eine Woche in Anspruch nehmen.
  • Wenn der Antrag angenommen wurde, werden Kopien der Dissertation an die Gutachter und Gutachterinnen gesendet.

Die weitere Vorgehensweise ist von der Fertigstellung und Übermittelung der Gutachten abhängig. Es macht Sinn, den Zeitraum zur Begutachtung möglichst früh, auch mit möglicher Fristsetzung, festzulegen. Zwei Monate erscheinen mir ein hier realistischer Vorschlag.

  • Sobald die Gutachten eingegangen sind, kann die Dissertation zur öffentlichen Einsicht im Dekanant vorbereitet werden (Dauer etwa 3-4 Arbeitstage).
  • Dauer der öffentlichen Einsicht in die Dissertation und die Gutachten: zwei Wochen (Beachten Sie mögliche Ferien und Öffnungszeiten der Universität und des Dekanats).
  • Es gibt eine weitere Frist von zwei Wochen für Einwände im Anschluss an die öffentliche Einsicht.
  • Die Disputation kann frühestens eine Woche nach Ende der Einwandsfrist stattfinden.
  • Versuchen Sie, so schnell wie möglich einen Termin für die Disputation zu finden, in Absprache mit dem Vorsitz des Promotionsausschusses, der für diese Aufgabe offiziell zuständig ist.
  • Die mündliche Prüfung kann in Präsens oder online erfolgen.

5. Nach der mündlichen Prüfung: Veröffentlichung der Dissertation, Erhalt der Urkunde

  • Nach Abschluss der Disputation erteilt der Promotionsausschuss einen Druckreifevermerk, möglicherweise unter Auflagen.

Ab diesem Moment sind Sie offiziell ein “Dr.”, andere dürfen Sie auch “Dr.” nennen, aber Sie selbst dürfen dies noch nicht.

  • Die Dissertation muss innerhalb eines Jahres nach der Disputation veröffentlicht werden. Sie sind nicht berechtigt, den Doktortitel zu führen, bevor die Dissertation veröffentlicht worden ist!
    • Sie haben verschiedene Optionen zum Publizieren der Dissertation (siehe Veröffentlichungen an der BTU). Eine schnelle Möglchkeit ist die Veröffentlichung durch die Universitätsbibliothek. Hier müssen Sie eine elektronische Version und fünf gedruckte Kopien der Dissertation einreichen (Dauer etwa 1 Woche).
  • Nach der bestätigten Veröffentlichung der Dissertation, erstellt das Dekanat die Urkunde (Dauer etwa 2 Wochen).
  • Nach Erhalt der Urkunde darf der Doktortitel offiziell geführt werden.

Nach Abgabe der Dissertation und Eröffnung des Promotionsverfahrens, sollten Sie mit einer Zeitspanne von etwa 16 Wochen bis zur mündlichen Prüfung (Disputation) und weiteren vier Wochen für Veröffentlichung und Erhalt der Urkunde rechnen, also insgesamt fünf Monate. In Anbetracht der zusätzlichen Zeit zur Vorbereitung der Abgabe, können Sie mit einem Gesamtzeitraum von acht Monaten ab der Entscheidung für eine Abgabe bis zum Ende des Promotionsverfahrens und dem Erhalt der Urkunde rechnen.

So war es jedenfalls bei mir. – Georg Hausladen