BTU als Mitglied in einem Verein
Der Erwerb/die Fortführung einer Mitgliedschaft der BTU in einem eingetragenen Verein (e. V.) bedarf der Zustimmung der Hochschulleitung. Zur Vorbereitung ist das nachfolgende Antragsformular auszufüllen und mit den erforderlichen Anlagen an das Justitiariat zu senden.
Mit einem Antrag auf Aufnahme in einen Verein, gestellt z. B. von Professoren/Professorinnen, akademischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und auch Beschäftigten der Universitätsverwaltung, ist objektiv nicht beabsichtigt, dass der Antragsteller/die Antragstellerin als Privatperson Mitglied eines eingetragenen Vereins werden und als solche dort die Aufgaben, Rechte und Pflichten wahrnehmen möchte, sondern die BTU als Körperschaft des öffentlichen Rechts Mitglied eines Vereins werden soll.
Der Antragsteller/die Antragstellerin nimmt dann, mit einer entsprechenden befristeten Vollmacht der Präsidentin oder des Präsidenten der BTU ausgestattet, die o. g. Rechte und Pflichten der BTU als Vereinsmitglied inhaltlich gemäß des jeweiligen Satzungszwecks als dienstliche Aufgabe wahr und die BTU zahlt aus ihren Mitteln, ggf. auch aus Fakultätsmitteln, die Mitgliedsbeiträge.
Ansprechperson für das Antragsverfahren und Vollmacht:
Frau Janine Schwietzer
Tel.: 0355 69 3569
E-Mail: janine.schwietzer(at)b-tu.de
Antragsformular
Antrag Mitgliedschaft und Antrag Fortführung Mitgliedschaft im Verein
Ansprechpartner für Zahlung der Mitgliedsbeiträge:
Bei Fragen buchungstechnischer Natur, wenden Sie sich bitte an den Verwaltungsbereich, der die letztendlichen Überweisungen der Mitgliedsbeiträge veranlasst.
