Gemeinsame Berufungen
Die Ausarbeitung der vertraglichen Vereinbarung für eine gemeinsame Berufung erfordert eine umfangreiche Abstimmung und die Beteiligung unterschiedlichster Struktureinheiten und Gremien der BTU.
Diesbezüglich kann sich nicht sofort auf ein fertiges Muster gestützt werden, sondern es ist zunächst eine individuelle Erörterung/Beratung erforderlich.
Für Rückfragen wenden Sie sich deshalb bitte rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens an
die Stabsstelle für Berufungen
und gleichzeitig im Justitiariat folgende Ansprechpersonen:
Frau Janine Schwietzer
Tel.: 0355 69 3569
E-Mail: janine.schwietzer@b-tu.de
Herrn Dr. Falk Müller
Tel.: 0355 69 3196
E-Mail: Falk.Mueller@b-tu.de
