Beauftragter für DFG-Angelegenheiten
Prof. Dr.-Ing. Heiko Schmidt hat seit Januar 2019 das Amt des Beauftragten für DFG-Angelegenheiten an der BTU übernommen. An Hochschulen, die nicht Mitglied der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind, erfüllt der Beauftragte für DFG-Angelegenheiten die Aufgaben eines Vertrauensdozenten der DFG. Dieser nimmt die Funktion einer Ansprechperson vor Ort für Antragstellerinnen und Antragsteller bei der DFG wahr und berät zu Fördermöglichkeiten, dem Antragsverfahren, insbesondere auch bei Erstanträgen, sowie in Zweifelsfragen.
Zudem ist der Beauftragte für DFG-Angelegenheiten an der BTU von einer Antragstellung im Rahmen von DFG-Förderprogrammen zu unterrichten. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail mit den folgenden Unterlagen an dfg-vertrauensperson(at)b-tu.de:
- den eingereichten Antrag im pdf-Format
- die bei der Einreichung des Antrags über das elan-System erhaltene Quittung.
Alle Antragsunterlagen werden vertraulich behandelt und nur für vorgeschriebene BTU-interne Prüfzwecke verwendet. Bitte zeigen Sie über dieselbe E-Mail-Adresse auch eine Bewilligung oder Ablehnung Ihres DFG-Antrags an.
Nicht zu den Aufgaben des Beauftragten für DFG-Angelegenheitengehören:
- Fragen zur finanziellen Abwicklung eines DFG-Projekts
Hierbei unterstützt Sie das Referat Drittmittelmanagement (HVP 3): Tina Bandow, T 0355 69 3202, E tina.bandow(at)b-tu.de - Beratung in rechtlichen Fragen
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Justitiariat (K.1): Dr. jur. Falk Müller, T 0355 69 3196, E Falk.Mueller(at)b-tu.de - Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Hierfür steht die Vertrauensperson gemäß der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zur Verfügung: Prof. Dr. phil. Sylvia Claus, T 0355 69 3437, E sylvia.claus(at)b-tu.de
Weitere Informationen zur Beantragung DFG-geförderter Forschungsprojekte finden Sie auch auf den Seiten des Forschungsservice der BTU: www.b-tu.de/forschung/forschungsservice
