Verfahren über die Vergabe von Forschungsprofessuren

Verfahrensschritte

Der Verfahrensablauf für die Vergabe von Forschungsprofessuren ist in der Satzung zur Vergabe von Forschungsprofessuren an der BTU vom 14.12.2017 (Amtsblatt BTU 26/2018 vom 22.10.2018) beschrieben. Diese Satzung ist auch die Grundlage für die Forschungsprofessuren überhaupt. Der Verfahrensprozess teilt sich in die Beantragung der Forschungsprofessur und in die Evaluation nach drei Jahren.

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Beantragung

Die Hochschulleitung beschließt in der Regel im Dezember oder Anfang Januar über die Anzahl der auszuschreibenden Forschungsprofessuren bzw. ob überhaupt Forschungsprofessuren ausgeschrieben werden. Die Entscheidung basiert dabei insbesondere auf der Haushalts- und Personalplanung für das kommende Jahr (bzw. die kommenden Jahre) sowie auf die freien Stellen für die Forschungsprofessuren. Da nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) maximal 20% der FH-Professuren-Stellen für Forschungsprofessuren aufgewendet werden dürfen, muss dies jedes Jahr auf Basis von Abgängen und Neubesetzungen hochgerechnet werden. Hinzu kommen die schon durch Forschungsprofessuren besetzten Stellen, die noch mehrere Jahre laufen.

Auf Basis dieses Beschlusses wird durch die Abteilung Forschung dann auch zu Jahresbeginn die Ausschreibung für die Forschungsprofessuren vorgenommen - oder es wird darüber informiert, dass es keine Ausschreibung gibt. Die Bewerbungen sollen dann in der Regel bis zum Beginn des Sommersemesters gestellt werden. Der Antrag wird dabei über das Dekanat an die Präsidentin bzw. den Präsidenten gestellt. Die Dekanin oder der Dekan soll zu diesem Antrag Stellung beziehen und ihn befürworten oder ablehnen. Die Stellungnahme ist für die Hochschulleitung wichtig, da es neben fachlicher Eignung ja auch fachfremde administrative Gründe gibt, eine Forschungsprofessur abzulehnen. Wenn beispielsweise eine Fakultät schon über Gebühr viele Forschungsprofessuren hat, kann dies für die Fakultätsleitung unter Umständen zu Problemen in der Lehrorganisation führen.

Die Bewerbungen werden der Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Technologietransfer zur Beratung und Reihung vorgelegt. Die Forschungskommission kann hierzu die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber anhören oder auch externe Gutachten einholen, wenn die fachliche Qualität nicht selbst einzuschätzen vermag. Ihre Reihung legt sie dem Senat zur Stellungnahme vor. Der Senat kann dann der Reihung zustimmen oder eine Gegenposition einnehmen oder der Kommission mit der Bitte um Überdenkung aufgrund anderer Einschätzungen zurückgeben. Letztendlich wird eine vom Senat bestätigte, kommentierte oder durch die Kommission überarbeitete Reihung an die Präsidentin oder den Präsidenten zur Entscheidung weitergereicht.

Die Präsidentin oder der Präsident kann dann nach der Liste die Forschungsprofessur (oder Forschungsprofessuren) vergeben. Sie oder er kann auch von einer Vergabe absehen, wenn beispielsweise die oben genannten Beweggründe einer Fakultät wegen administrativer Engpässe über die fachliche Qualität des Antrages zu stellen sind. In jedem Fall ist die Abweichung dem Senat gegenüber zu begründen. 

Evaluation

Die Dauer der Forschungsprofessur ist auf fünf Jahre angesetzt, wobei nach drei Jahren eine Evaluation erfolgt. Die Evaluation soll für einen gewissen Qualitätsstandard sorgen. Hierdurch wird geprüft, ob die Tätigkeit, die im Antrag beschrieben wird, inhaltlich auch so verfolgt wird und nicht zu ambitionierte Ziele als Antrag formuliert wurden. Die Evaluation wird durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Technologietransfer durchgeführt. Auch hier kann die Kommission externe Gutachten einholen. Im positiven Fall wird die Forschungsprofessur dann für weitere zwei Jahre verlängert. Andernfalls endet die Forschungsprofessur mit Ablauf des Sommersemesters.

Abschlusspräsentation

Die Forschungsprofessorin oder der Forschungsprofessor soll zum Abschluss einer fünf Jahre in einer hochschulöffentlichen Präsentation die Ergebnisse seiner Forschungstätigkeit vorstellen. Damit soll auch der Mehrwert der Forschungsprofessur für andere Mitglieder der BTU gesteigert werden und der wissenschaftliche Austausch sich erhöhen. Abschlussbericht sowie Präsentation sind der Abteilung Forschung anschließend zu übergeben.