Beantragung und Verwaltung von Drittmitteln

Nach der Drittmittelrichtlinie sind alle öffentlichen und privaten Drittmittel von der Hochschule zu verwalten. Das Referat Drittmittelmanagement koordiniert die Prüfung von Anträgen und Angeboten und bewirtschaftet alle Drittmittel.

Aufgaben des Referates Drittmittelmanagement:
- Beratung aus formaler, haushalts- und zuwendungsrechtlicher Sicht
- Abstimmung vertraglicher Anforderungen mit dem Justiziariat
- drittmittelrelevante Einzelfall- und Grundsatzklärungen
- Prüfung von Anträgen und Angeboten an Dritte
- Bewirtschaftung aller Projekte unter Beachtung der Bestimmungen
- Bewirtschaftung der Gemeinkosten gemäß Gemeinkostenrichtlinie
- Begleitung von Umwidmung, Mittelplanung, Vertragsänderung u. a.
- Erhebung von Einnahmen (Mittelanforderung, Rechnungslegung)
- Nachweisführung der zweckentsprechenden Mittelverwendung
- Abrechnung/Abschluss wirtschaftlicher Projekte
- Organisation und Durchführung von Projektprüfungen durch Dritte
- Begleitung von Anhörungs- und Widerspruchsverfahren
- Überführung von Drittmittelprojekten
- Drittmittelstatistik