Häufige Fragen

  • Kann ich nach meiner Forschungsprofessur noch einmal einen Antrag stellen?

    Die Forschungsprofessur dient insbesondere der Vorbereitung auf ein größeres Forschungsvorhaben sowie der Etablierung. Sie ist als befristetes Förderinstrument an der BTU gedacht und nicht als dauerhafte Einrichtung. Darüber hinaus muss für die Fakultäten gewährleistet sein, dass die mit der grundsätzlichen Lehrkapazität erarbeiteten Studiengänge und Programme auch langfristig durchführbar sind. Aus diesem Grund kann eine FH-Professorin oder ein FH-Professor maximal zweimal eine Forschungsprofessur bewilligt bekommen. Diese sind nicht direkt miteinander koppelbar; das heißt, dass zwischen der ersten Förderung und der zweiten wenigsten drei Jahre liegen müssen.

  • Welche zusätzliche Ausstattung erhält eine Forschungsprofessur?

    Die Forschungsprofessur erhält zusätzlich

    • eine halbe akademische Mittelbaustelle und 
    • ein jähliches Sachmittel-Budget von 10.000 Euro sowie
    • eine Lehrreduktion von maximal 50% der regulären Lehrverpflichtung einer Fachhochschulprofessur.

    Die Lehrreduktion kann demnach maximal auf 9 LVS bei einer vollen Stelle reduziert werden (bei Teilzeit dementsprechend weniger). Die Reduktion wird dabei in Absprache mit der jewiligen Dekanin oder Dekan besprochen. Ein Anspruch auf die volle Reduktion auf 9 LVS besteht nicht. Die Sachmittel und die Personalstelle stehen unter Haushaltsvorbehalt.

    Bei der MIttelbaustelle ist zu beachten, dass diese im Rahmen einer Qualifikationsstelle zugesprochen wird. Das heißt, dass bei einer Neueinstellung die akademische Mitarbeiterin  bzw. der akademische Mitarbeiter die an der BTU übliche Vertragsdauer von 4 Jahren erhält. Bei positiver Evaluation der Forschungsprofessur im dritten Jahr der Laufzeit wird die Qualifikationsstelle um ein Jahr auf insgesamt 5 Jahre verlängert.

    Sollte im Falle einer negativen Evaluierung die Forschungsprofessur nach 3 Jahren enden, wird der Arbeitsvertrag der akademischen Mitarbeiterin bzw. des akademischen  Mitarbeiters nicht vorzeitig aufgelöst. Es bleibt bei einer Laufzeit von 4 Jahren. Die Personalkosten für das vierte Vertragsjahr müssen in diesem Falle  durch das Personalbudget der jeweiligen Fakultät getragen werden.

    Die Sachmittel für die Forschungsprofessur werden der Forschungsprofessorin oder dem Forschungsprofessor direkt zugewiesen. Sie können in das Folgejahr übertragen werden. Die Restmittel werden mit Ende der Forschungsprofessur in den zentralen Haushalt zurückgenommen.

  • Kann sich jeder auf die Forschungsprofessur bewerben?

    Die Forschungsprofessur ist ausschließlich Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren vorbehalten. Diese können sich grundsätzlich auf die Ausschreibung bewerben. Die Kriterien für die Auswahl basieren auf

    • der Passfähigkeit des Forschungsvorhabens zu den von der BTU gesetzten Forschungsschwerpunkten sowie zum Hochschulentwicklungsplan,
    • der Nachvollziehbarkeit des Forschungsvorhabens sowie der Forschungsqualität,
    • dem Nachweis der eigenen Expertise im Forschungsfeld des Vorhabens,
    • der zeitlichen und inhaltlichen Plausibilität des Forschungsvorhabens in Bezug auf eine Antragstellung bei einem externen Mittelgeber,
    • der Projektplanung und Meilensteinsetzung, die auch in der Zwischenevaluation begutachtet wird.

    Die Expertise der Antragstellerin oder des Antragstellers wird auch auf Basis der im Brandenburgischen Hochschulgesetz verankerten Anforderung bemessen

  • Wie oft werden die Forschungsprofessuren ausgeschrieben?

    Die Forschungsprofessuren werden einmal pro Jahr nach Freigabe durch die Hochschulleitung ausgeschrieben. In der Regel wird der Call Anfang des Jahres durch die Abteilung Forschung bekannt gegeben. Die Forschungsprofessur selbst wird dann zum Wintersemester des gleichen Jahres beginnen.