13554 - Risiken und Notfälle in der Geburtshilfe erkennen und bewältigen Modulübersicht

Modulnummer: 13554
Modultitel:Risiken und Notfälle in der Geburtshilfe erkennen und bewältigen
  Risk and Emergency Management in Obstetric Care
Einrichtung: Fakultät 4 - Humanwissenschaften
Verantwortlich:
  • Prof. Dr. rer. nat. Rosenlöcher, Franziska
Lehr- und Prüfungssprache:Deutsch
Dauer:1 Semester
Angebotsturnus: jedes Wintersemester
Leistungspunkte: 6
Lernziele:Nach HebStPrV, Anlage 1
 
Kompetenzbereich I:
Die Absolventinnen und Absolventen
  1. verfügen über evidenzbasierte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Förderung der physiologischen Schwangerschaft,
  2. stellen eine Schwangerschaft fest und überwachen und beurteilen die mütterliche und kindliche Gesundheit sowie die Entwicklung des ungeborenen Kindes durch erforderliche klinische Untersuchungen und Assessmentinstrumente,
  3. klären über die Untersuchungen auf, die für eine möglichst frühzeitige Feststellung von Risikoschwangerschaften oder von Regelwidrigkeiten und Komplikationen in der Schwangerschaft geeignet sind; verfügen über Kenntnisse über die Implikationen vorgeburtlicher genetischer Untersuchungen und wirken bei Bedarf auf die Hinzuziehung weiterer Expertise hin; die Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes bleiben unberührt,
  4. beraten die Frau hinsichtlich der physiologischen Veränderungen in der Schwangerschaft und hinsichtlich eines gesunden Lebensstils einschließlich ausgewogener Ernährung zur Förderung der mütterlichen und kindlichen Gesundheit und lindern Schwangerschaftsbeschwerden durch geeignete Maßnahmen,
  5. beurteilen die Ressourcen und Belastungen der schwangeren Frau und ihrer Familie und wirken bei Bedarf auf die Hinzuziehung weiterer Expertise hin,
  6. verfügen über Kenntnisse des physiologischen Verlaufs der Geburt und des Wochenbetts sowie über Kenntnisse der Prozesse der Familiengründung und bereiten die schwangere Frau und ihre Familie ihrer individuellen Lebenssituation entsprechend auf die Geburt, das Wochenbett und die Elternschaft vor,
  7. beraten die Frau bei der Wahl des geeigneten Geburtsorts und erstellen mit ihr bei Bedarf einen individuellen Geburtsplan und
  8. erkennen Anzeichen von Regelwidrigkeiten, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen, und ergreifen die im jeweiligen Fall angemessenen Maßnahmen für eine ärztliche Behandlung.
 
2. Geburt
 
Die Absolventinnen und Absolventen
  1. verfügen über evidenzbasierte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Förderung der physiologischen Geburt,
  2. leiten physiologisch verlaufende Geburten bei Schädellage, führen bedarfsabhängig einen Scheidendammschnitt aus und vernähen die Wunde oder unkomplizierte Geburtsverletzungen, untersuchen und überwachen nach der Geburt die Frau und das Neugeborene und fördern die Eltern-Kind-Bindung sowie die Aufnahme des Stillens,
  3. betreuen die Frau während der Geburt und überwachen das ungeborene Kind sowie den Geburtsverlauf mit Hilfe geeigneter klinischer und technischer Mittel,
  4. erkennen Anzeichen von Regelwidrigkeiten, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen und ergreifen die im jeweiligen Fall angemessenen Maßnahmen für eine ärztliche Behandlung,
  5. erklären der Frau und ihrer Begleitperson bei Bedarf die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung,
  6. übergeben die Frau, das Neugeborene oder beide bei Bedarf fachgerecht in die ärztliche Weiterbehandlung und leisten Hilfe bei ärztlichen Maßnahmen unter Fortsetzung der Hebammenhilfe,
  7. führen im Dringlichkeitsfall eine Steißgeburt durch,
  8. leiten im Notfall und bei Abwesenheit einer Ärztin oder eines Arztes die medizinisch erforderlichen Maßnahmen ein und führen insbesondere eine manuelle Ablösung der Plazenta, an die sich gegebenenfalls eine manuelle Nachuntersuchung der Gebärmutter anschließt, durch,
  9. führen im Notfall die Wiederbelebungsmaßnahmen bei der Frau, beim Neugeborenen oder bei beiden durch,
  10. führen ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durch, insbesondere Maßnahmen der Erstversorgung bei der Frau und dem Neugeborenen nach geburtshilflichen Eingriffen und Operationen, und
  11. betreuen und begleiten die Frau und ihre Familie bei Totgeburten und Fehlgeburten sowie bei Abbrüchen von Schwangerschaften nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 2020 51
 
3. Wochenbett und Stillzeit
 
Die Absolventinnen und Absolventen
  1. verfügen über evidenzbasierte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Förderung des physiologischen Wochenbetts,
  2. untersuchen und versorgen die Frau und das Neugeborene und beurteilen die Gesundheit der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings sowie die Bedürfnisse und die Lebenssituation der Familie,
  3. erklären der Frau und dem anderen Elternteil die postpartalen Adaptationsprozesse, fördern das Stillen, leiten die Frau zum Stillen des Neugeborenen und Säuglings an und leisten Hilfestellung bei Stillproblemen,
  4. beraten die Frau und den anderen Elternteil zur Ernährung, Pflege und Hygiene des Neugeborenen und des Säuglings, leiten sie zur selbstständigen Versorgung des Neugeborenen und Säuglings an und beraten sie bezüglich der Inanspruchnahme von Untersuchungen und Impfungen,
  5. erklären der Frau und dem anderen Elternteil die Bedürfnisse eines Neugeborenen und Säuglings und die entsprechenden Anzeichen dafür und leiten die Frau und den anderen Elternteil zu einer altersgerechten Interaktion mit dem Neugeborenen und Säugling an,
  6. beraten die Frau zur Förderung der Rückbildungsprozesse und eines gesunden Lebensstils,
  7. beraten die Frau zu Fragen der Familienplanung und klären sie angemessen auf,
  8. erkennen Anzeichen von Regelwidrigkeiten, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen, und ergreifen die im jeweiligen Fall angemessenen Maßnahmen für eine ärztliche Behandlung,
  9. erkennen belastende Lebenssituationen und psychosoziale Problemlagen bei der Frau und ihrer Familie und wirken bedarfsabhängig auf Unterstützungsmaßnahmen hin und
  10. erkennen die besondere Bedarfslage von intergeschlechtlichen Neugeborenen und Säuglingen oder von Neugeborenen und Säuglingen mit Behinderung und wirken bedarfsabhängig auf Unterstützungsmaßnahmen hin.
 
II. Wissenschaftsbasierte Planung, Organisation, Durchführung, Steuerung und Evaluation auch von hochkomplexen Betreuungsprozessen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Effektivität, Qualität, Gesundheitsförderung und Prävention während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit
 
Kompetenzbereich IV:
 
Die Absolventinnen und Absolventen
  1. erschließen und bewerten gesicherte Forschungsergebnisse entsprechend dem allgemein anerkannten Stand hebammenwissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse und integrieren diese Erkenntnisse in ihr Handeln,
  2. nutzen digitale Fertigkeiten, forschungsgestützte Problemlösungen und neue Technologien für die Gestaltung einer wirtschaftlichen, effektiven und qualitativ hochwertigen Hebammentätigkeit,
  3. führen selbstständig die Planung, Organisation, Implementierung, Steuerung und Evaluation von Betreuungsprozessen bei Frauen (und ihren Familien) während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit bei physiologischem Verlauf durch und berücksichtigen kontinuierlich die Bedürfnisse der Frau und des Kindes sowie die Gesundheitsförderung und Prävention,
  4. kooperieren mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Berufsgruppen bei der Planung, Organisation, Durchführung, Steuerung und Evaluation von Betreuungsprozessen bei Frauen und ihren Familien mit pathologischem Verlauf während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit und
  5. analysieren, evaluieren und reflektieren Effektivität und Qualität ihres beruflichen Handelns während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit auf der Grundlage hebammen- und bezugswissenschaftlicher Methoden, Theorien und Forschungsergebnisse.
 
Kompetenzbereich IV:
 
Die Absolventinnen und Absolventen
 
  1. tragen durch personen- und situationsorientierte Kommunikation mit Frauen, Kindern und Bezugspersonen zur Qualität des Betreuungsprozesses bei,
  2. tragen durch ihre Kommunikation zur Qualität der interprofessionellen Versorgung des geburtshilflichen Teams und in sektorenübergreifenden Netzwerken bei,
  3. gestalten und evaluieren theoriegeleitet Beratungskonzepte sowie Kommunikations- und Beratungsprozesse und
  4. tragen durch zeitnahe, fachgerechte und prozessorientierte Dokumentation von Maßnahmen während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit zur Qualität der Informationsübermittlung und zur Patientensicherheit bei.
Inhalte:Feedbackgespräche über die praktischen Erfahrungen
Nach HebStPrV, Anlage 1  
Kompetenzbereich I:
Selbstständige und evidenzbasierte Förderung und Leitung physiologischer Prozesse während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Erkennen von Risiken und Regelwidrigkeiten bei der Frau und dem Kind sowie Gewährleistung einer kontinuierlichen Hebammenversorgung unter Hinzuziehung der erforderlichen ärztlichen Fachexpertise.
 
Kompetenzbereich IV:
  • Personen- und situationsorientierte Kommunikation während des Betreuungsprozesses.
  • Mehrlingsschwangerschaft
  • Risikoschwangerschaft, Plazentainsuffizienz
  • Die regelwidrige Geburt
  • Regelwidrigkeiten der Wehen und der Muttermunderöffnung
  • Regelwidrigkeiten des Geburtsmechanismus, insbesondere bei Anomalien der Haltung, der Lage, der Stellung und Einstellung oder der Poleinstellung des Kindes
  • Regelwidrigkeiten der Geburtswege
  • Weitere unter der Geburt auftretende Regelwidrigkeiten
  • Nabelschnurvorfall, Placenta praevia, vorzeitige Lösung der normal sitzenden Plazenta, Blutgerinnungsstörungen, Uterusruptur
  • Überwachung der Risikogeburt, apparative Überwachung, Blutgasanalyse
  • Dammschnitte
  • Vaginale Entwicklung der Beckenendlage
  • Vakuum- und Zangenextraktion
  • Abdominale Schnittentbindung
  • Manuelle Plazentalösung, manuelle und instrumentelle Austastung des puerperalen Uterus
  • Regelwidrigkeiten der Nachgeburtsperiode
  • Das regelwidrige Wochenbett
  • Rückbildungsstörungen
  • Blutungen
  • Infektionen
  • Thrombosen und Embolien, Mastitis
Empfohlene Voraussetzungen:keine
Zwingende Voraussetzungen:Zur staatlichen Prüfung kann nur zugelassen werden, wenn die Vorlage eines Tätigkeitsnachweises nach § 12 HebStPrV entsprechend der Anlage 6 und 7 erfolgt.
Lehrformen und Arbeitsumfang:
  • Vorlesung / 4 SWS
  • Seminar / 2 SWS
  • Selbststudium / 90 Stunden
Unterrichtsmaterialien und Literaturhinweise:
  • AWMF online: Aktuelle Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Zugriff unter: http://www.awmf.org/leitlinien/aktuelle-leitlinien/ll-liste/deutschegesellschaft-fuer-gynaekologie-und-geburtshilfe-dggg.html.
  • Krauss-Lembcke, S. (2020). Psychologie und Psychopathologie für Hebammen. Stuttgart: Hippokrates.
  • Geist C., Hader U., Stiefel A. (2012). Hebammenkunde. Lehrbuch für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Beruf. (5. Aufl.). Stuttgart: Hippokrates Verlag.
  • Heller, A. (1998). Geburtsvorbereitung. Methode Menner – Heller. Stuttgart: Thieme.
  • Illing S. (2008). Kinderheilkunde für Hebammen (edition hebamme). (4. Aufl.). Stuttgart: Verlag Hippokrates.
  • Lippens, F. (2011). Geburtsvorbereitung. Eine Arbeitshilfe für Hebammen. Hannover: Staude.
  • Mändle C., Opitz-Kreuter S. (2014). Das Hebammenbuch. Lehrbuch der praktischen Geburtshilfe. (6. Aufl.). Stuttgart, New York: Schattauer-Verlag.
  • Stiefel, A., Brendel, K., Bauer, N. Hebammenkunde (2020). Thieme: Stuttgart.
  • Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften & Berner Fachhochschule (2018). Schwangerschaft - Skills für Hebammen 1. Bern: hep Verlag.Schwangerschaft - Skills für Hebammen 1. Bern: hep Verlag.
Modulprüfung:Modulabschlussprüfung (MAP)
Prüfungsleistung/en für Modulprüfung:
  • Staatliche Prüfung: Schriftlich, 90 min
 
Die Gestaltung und Durchführung der staatlichen Prüfung erfolgt gemäß §§ 13, 18, 21, 24, 28 und 35 HebStPrV. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen.

Die Prüfung kann gemäß § 7 der PstO auch außerhalb der allgemeinen Prüfungszeiträume der BTU durchgeführt werden.
Bewertung der Modulprüfung:Prüfungsleistung - benotet
Teilnehmerbeschränkung:keine
Zuordnung zu Studiengängen:
  • Bachelor (fachhochschulisch) / Hebammenwissenschaft / PO 2021
  • Bachelor (fachhochschulisch) - Duales Studium, ausbildungsintegrierend / Hebammenwissenschaft / PO 2021
Bemerkungen:keine
Veranstaltungen zum Modul:
  • V: Physiologische geburtshilfliche Prozesse selbstständig leiten, Risiken erkennen und Notfälle bewältigen - 4 SWS
  • S: Kommunikation bei Risiken und Notfällen in der Geburtshilfe - 2 SWS
Veranstaltungen im aktuellen Semester:
  • keine Zuordnung vorhanden