14503 - Praxismodul Pflege VII - Erweiterte pflegerische Aufgaben Modulübersicht

Modulnummer: 14503
Modultitel:Praxismodul Pflege VII - Erweiterte pflegerische Aufgaben
  Practice Module VII - Advanced Nursing Care
Einrichtung: Fakultät 4 - Humanwissenschaften
Verantwortlich:
  • Prof. Dr. rer. medic. Kopkow, Christian
Lehr- und Prüfungssprache:Deutsch
Dauer:1 Semester
Angebotsturnus: jedes Wintersemester
Leistungspunkte: 10
Lernziele:Die Studierenden übernehmen eigenverantwortlich und auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse die Planung, Gestaltung und Evaluation von hochkomplexen Pflege- und Berufssituationen insbesondere für die heilkundlichen Tätigkeiten in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz.
Inhalte:
  • spezifische Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und heilkundliche Tätigkeiten in den Bereichen in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz.
  • Prozessorientiertes pflegerisches Handeln
  • Erstellen eines individuellen Pflegeplans auf der Basis von NANDA- Pflegediagnosen
  • Umsetzung von Beratungs- und Anleitungskonzepten
  • Eigenverantwortliches pflegerisches Handeln
  • Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Empfohlene Voraussetzungen:keine
Zwingende Voraussetzungen:keine
Lehrformen und Arbeitsumfang:
  • Übung / 1 SWS
  • Seminar / 1 SWS
  • Unterricht am Krankenbett / 1 SWS
  • Selbststudium / 255 Stunden
Unterrichtsmaterialien und Literaturhinweise:
  • Schewior-Popp, S., Sitzmann, F. & Ullrich, L. (Hrsg.) (2021). Thiemes Pflege: Das Lehrbuch für Pflegende in Ausbildung (15. Aufl.). Stuttgart: Thieme
  • Bereichsspezifische Leitlinien und Expertenstandards
Modulprüfung:Modulabschlussprüfung (MAP)
Prüfungsleistung/en für Modulprüfung:
  • selbständige und eigenverantwortliche Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten bei Patientinnen oder Patienten einschließlich der Begründung und Erläuterung der Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen § 37  PflAPrV
Vgl. PStO Anlage 4 Punkt 7 Abs. 5, sowie Punkt 8 Abs. 3.
Da die Modulprüfung gleichzeitig Teil der staatlichen Prüfung ist, kann nur einmal wiederholt werden, und es gelten die Zulassungsvoraussetzungen für die praktische Prüfung nach PStO Anlage 4 Punkt 6 Abs. 3 und 4.
Bewertung der Modulprüfung:Prüfungsleistung - benotet
Teilnehmerbeschränkung:keine
Zuordnung zu Studiengängen:
  • keine Zuordnung vorhanden
Bemerkungen:
  • Modul BP 29
  • Da die Modulprüfung gleichzeitig Teil der staatlichen Prüfung ist, kann nur einmal wiederholt werden, und es gelten die Zulassungsvoraussetzungen für die praktische Prüfung nach PStO Anlage 4 Punkt 6 Abs. 3 und 4.


Veranstaltungen zum Modul:
  • SE Praxisbegleitseminar  / 1 SWS
  • UE  Simulation / 1 SWS
  • UaK Praxisbegleitung / 1 SW
Veranstaltungen im aktuellen Semester:
  • keine Zuordnung vorhanden