Die Umweltleitlinien der BTU

Die Umweltleitlinien der BTU sollen einen Handlungsrahmen bieten, der durch ein kontinuierliches Umweltmanagement unter Einbeziehung möglichst breiter Teile der Universitätsangehörigen auf allen Organisationsebenen umgesetzt wird. Die erste Fassung der Umweltleitlinien wurde am 26.02.2004 durch den Senat der ehemaligen BTU Cottbus für die Standorte Zentralcampus und Bad Saarow einstimmig verabschiedet und zuletzt am 14.07.2016 durch den Senat der BTU Cottbus-Senftenberg für alle Standorte aktualisiert.

Umweltleitlinien der BTU

Die Hochschul-Charta für nachhaltige Entwicklung

Entsprechend dem Beschluss des Senates wurde bereits am 04.03.2002 die COPERNICUS-Charta durch den amtierenden Präsidenten unterzeichnet.

COPERNICUS-Charta

ERLÄUTERUNGEN:

Die COPERNICUS-Charta der europäischen Rektorenkonferenz basiert auf der AGENDA 21. Sie definiert die Rolle der Hochschulen im Prozess der nachhaltigen Entwicklung und leitet daraus 10 Handlungsprinzipien ab, wie beispielsweise Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung, Weiterbildung und die umfassende Integration umweltethischer Gesichtspunkte in Forschung und Lehre. Die Charta ist eine Selbstverpflichtung und wurde von mehr als 300 Hochschulen aus 37 europäischen Staaten unterzeichnet.

Die AGENDA 21 ist ein Dokument, welches eine nachhaltige Entwicklung anmahnt und zum Leitbild für die Zukunft erklärt. Es wurde 1992 auf der Konferenz "Umwelt und Entwicklung" der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro verabschiedet. 179 Staaten haben sich zu diesem Dokument bekannt, darunter auch Deutschland.

NACHHALTIGE ENTWICKLUNG ist "eine dauerhafte Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen." (Bundtland- Kommission, 1987)