Control of Renewable Energy Systems
Master of Science (M.Sc.)

Beschreibung

Ziel des zweijährigen EU-Masterstudiengangs „Control of Renewable Energy Systems (EU-CORE)“  ist es, Spitzeningenieure aus der ganzen Welt in der Entwicklung fortschrittlicher Steuerungstechnologien für erneuerbare Energiensysteme auszubilden und zur Entstehung einer neuen Generation von Hochschulabsolventen beizutragen, die für die Verwirklichung der europäischen Umwelt- und Energieziele im Rahmen des Green Deal benötigt werden.

Im Gegensatz zu anderen Erasmus+-Programmen für erneuerbare Energiesysteme, die sich auf eine Energiequelle konzentrieren, deckt EU-CORE alle wichtigen erneuerbaren Energiequellen und die damit verbundenen Kontrollfragen ab. Dank einer Auswahl hochkarätiger akademischer und industrieller Partner werden die im Rahmen des EU-CORE-Programms erworbenen Fähigkeiten die Tür zu einer Vielzahl von Karrieremöglichkeiten in der Branche der erneuerbaren Energien öffnen.

Die Lehre in den ersten drei Semestern wird an den Standorten der drei Partneruniversitäten

  • Ecole Centrale de Nantes (Frankreich),
  • University of Zagreb (Kroatien),
  • Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (Deutschland)

durchgeführt. Die Komplementarität der Partner des Konsortiums bedeutet, dass die Studierenden in spezifischen Bereichen ausgebildet werden, in denen die Partner international anerkannt sind. So werden die Studierenden beispielsweise die Steuerung von Windenergiesystemen, das Management von Energiespeichern, die Steuerung von Solar- und Wasserstoffsystemen und deren Integration in das Stromnetz studieren. Um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, wird das akademische Programm durch die Vermittlung von Soft Skills und Transferfähigkeiten während der Winter-/Sommerkurse ergänzt. Auf diese Weise bietet EU-CORE ein hohes Maß an Durchlässigkeit zwischen Bildung, Forschung, Innovation, Soft-Skills, industriellen Bedürfnissen und Umweltbelangen. Kurz gesagt, EU-CORE wird künftige Experten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ausbilden und so zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele der EU bis 2050 beitragen.

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie auf der EU-CORE-Webseite.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Durch die interdisziplinären fachlichen Inhalte des Studiengangs qualifizieren sich die Absolventinnen und Absolventen für eine berufliche Tätigkeit

  • in privatwirtschaftlichen und öffentlichen Bereichen der Energie- und Automatisierungstechnik,
  • im Forschungs- und Entwicklungsbereich an Universitäten und Forschungseinrichtungen,
  • in der industriellen Forschung und Entwicklung privatwirtschaftlicher Unternehmen,
  • in planenden und politikgestaltenden Organisationen.

Bewerbung und Zulassung

Zugangsvoraussetzungen

  • Offen für Studierende, die bereits einen ersten Hochschulabschluss mit einem Äquivalent von 180 ECTS-Punkten (im europäischen System oder gleichwertig) nach einem mindestens dreijährigen Studium auf Bachelor-of-Science-Niveau in einem der folgenden Bereiche erworben haben:
    • Maschinenbau
    • Elektrotechnik
    • Verfahrenstechnik
    • Kenntnisse in Automatischer Steuerung werden vorausgesetzt.
    • Der Abschluss des grundständigen Studiums muss für nicht-europäische Studierende vor dem 31. Juli und für europäische Studierende vor dem 30. September erfolgt sein.
  • Die Bewerber müssen Englisch fließend in Wort und Schrift beherrschen. Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen einen anerkannten internationalen Englischtest bestehen:
    • TOEFL: CBT 220, ITP 550, IBT 80
    • Cambridge B2 First Test: 173 oder höher
    • Cambridge C1 Advanced Test: 160 oder höher
    • IELTS: 6.5 oder höher
    • TOEIC: 800
    • Kein anderer Test wird anerkannt. Die vorgelegten Ergebnisse dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sein.
    • Bewerber, die ihr Studium in englischer Sprache absolviert haben (ein offizielles Bestätigungsschreiben ihrer Universität ist erforderlich), sind ohne Vorlage eines solchen Testergebnisses zugelassen. Weitere Einzelheiten zur Befreiung vom Englischtest finden Sie hier.
    • Ein beglaubigtes Dokument oder ein Test zum Nachweis Ihrer Englischkenntnisse ist obligatorisch. Wird eines der akzeptierten Dokumente nicht vorgelegt, wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.
  • Bewerbungsfrist für eine Programmteilnahme in Verbindung mit einem Stipendium: 31. Januar 2025 (zur Bewerbung)
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