Datenschutz-Informationen für betroffene Personen bei der Erhebung von personenbezogenen Daten Art. 12, 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
An der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus - Senftenberg (im Folgenden BTU genannt) ist es notwendig, zur Durchführung des Hochschulbetriebes und zur Erfüllung der Aufgaben der Universität in Lehre, Forschung, Studium und Weiterbildung auch personenbezogene Daten, d. h. Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; zu verarbeiten. Im Interesse der gesetzlichen Datenschutzrechte sowie einer transparenten und verständlichen Gestaltung der Datenverarbeitung werden hiermit allen davon betroffenen Personen die nachfolgenden Informationen mitgeteilt:
Brandenburgische Technische Universität Cottbus - Senftenberg (BTU)
vertreten durch die Präsidentin
Prof. Dr. Gesine Grande
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus
T +49 (0)355 69 2283
F +49 (0)355 69 2156
E praesidentin(at)b-tu.de
Sergey Romanov
Datenschutzbeauftragte*rKonrad-Wachsmann-Allee 5
03046 CottbusT +49 (0) 355 69-2112
datenschutz(at)b-tu.de
Die BTU verarbeitet die personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung ihrer Hochschulaufgaben und ihrer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Zweck und die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung ergeben sich für die Datenverarbeitungen aus Art. 6 Abs. 1 lit. b) - e) DSGVO und den jeweiligen bundes- und landesrechtlichen Spezialvorschriften.
So verarbeitet die BTU z. B. auf der Grundlage von Art. § 15 Abs. 11 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) i. V. m. § 1 Immatrikulationsordnung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, Studierenden, Promotionsstudierenden, Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten und externen Nutzerinnen und Nutzern von Hochschuleinrichtungen die personenbezogenen Daten, die insbesondere für die Immatrikulation, die Rückmeldung, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen, die Nutzung von Hochschuleinrichtungen, die Beteiligung an der Evaluation von Lehre und Studium und für die Hochschulplanung erforderlich sind.
Personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern sowie von Beschäftigten werden auf der Grundlage des § 26 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG), ggf. bei Beamtinnen und Beamten in Verbindung mit § 94 Landesbeamtengesetz (LBG Bbg), verarbeitet, wenn dies zur Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder zur Durchführung innerdienstlicher, planerischer, organisatorischer, personeller, sozialer oder haushalts- und kostenrechnerischer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes, erforderlich ist oder in einer Rechtsvorschrift, einem Tarifvertrag oder einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung (Kollektivvereinbarung) vorgesehen ist.
Im Rahmen von Forschungsvorhaben verarbeitet die BTU Daten für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke auf der Grundlage des § 25 BbgDSG, wenn schutzwürdige Belange der betroffenen Person wegen der Art der Daten, wegen ihrer Offenkundigkeit oder wegen der Art der Verwendung nicht beeinträchtigt werden oder das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schutzwürdigen Belange der betroffenen Person überwiegt und der Zweck der Forschung nicht auf andere Weise erreicht werden kann.
Soweit Daten im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen erhoben werden, erfolgt die Datenverarbeitung zur Erfüllung des Vertrages und zu notwendigen vorvertraglichen Maßnahmen (z. B. Beantwortung von Anfragen der oder des Betroffenen, Bearbeitung von Vertragsangeboten, etc.) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Zusätzlich erfüllt die BTU ihre Datenverarbeitungs- und Dokumentationspflichten entsprechend den arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen und förderrechtlichen Vorschriften (z.B. § 147 Abgabenordnung (AO), § 14b Umsatzsteuergesetz (UStG); § 257 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB); § 257 Handelsgesetzbuch (HGB); §§ 94 ff. Landesbeamtengesetz (LBG Bbg), § 3 Tarifvertrag Öffentlicher Dienst der Länder (TV-L); § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG)).
Die Erhebung personenbezogener Daten mit Hilfe von optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) und deren weitere Verarbeitung kann an der BTU erfolgen, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der BTU, zur Wahrnehmung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums oder Besitzes der BTU bzw. des Landes Brandenburg oder zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass überwiegende schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen (§ 28 BbgDSG, § 4 Hausordnung der BTU, §§ 903, 1004, 854, 858 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
Statistische Angaben werden auf der Grundlage der jeweiligen Statistikgesetze verarbeitet (z. B. §§ 1 ff. Hochschulstatistikgesetz (HStatG); §§ 1 ff. Brandenburgisches Statistikgesetz (BbgStatG); §§ 1 ff. Bundesstatistikgesetz (BStatG)).
Sofern von einer betroffenen Person freiwillige Angaben getätigt werden, wird von einer Einwilligung gegenüber der BTU und einem freiwilligen Einverständnis mit der Verarbeitung dieser Daten ausgegangen. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.
Sofern die BTU sich bei der Datenverarbeitung der Unterstützung von Auftragsverarbeitern bedient, geschieht die Offenlegung an den Auftragsverarbeiter zur Durchführung der Verarbeitung auf der Grundlage und im Rahmen der Art. 28, 29 DSGVO.
Näherer Angaben zum jeweiligen Einzelzweck der Datenverarbeitung und den konkreten Einzelrechtsgrundlagen sind über datenschutz(at)b-tu.de erhältlich.
Im Rahmen der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben findet Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf die BTU keine Anwendung.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt an der BTU durch die jeweils zuständigen Fachabteilungen, Fakultäten und Fachgebiete. Die Offenlegung von Daten erfolgt hierbei innerhalb der BTU an die dienstlich zuständigen Beschäftigten, die als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes oder als Beamtinnen oder Beamte zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Sofern die BTU sich bei der Datenverarbeitung der Unterstützung von Auftragsverarbeitern bedient, geschieht die Offenlegung an den Auftragsverarbeiter auf der Grundlage und im Rahmen der Art. 28, 29 DSGVO.
Eine Weiterleitung von Daten findet nur statt, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht, an die lt. Gesetz zuständigen Empfänger (z. B. Zentrale Bezügestelle (ZBB) für dienst- und arbeitsrechtliche Aufgaben, Krankenkassen im Rahmen und Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, Finanzämter für steuerrechtliche Angaben, Statistikbehörden für Statistikangaben, Fördermittelgeber und staatliche Aufsichtsbehörden zur Förderprüfung).
An Dienstleister, Erfüllungsgehilfen, Vertragspartner und Fördermittelgeber erfolgt eine Datenübermittlung soweit es zur Vertrags- bzw. Aufgabenerfüllung erforderlich ist (z. B. Übermittlung von Zahlungsdaten an Banken zur Ausführung von Banküberweisungen, Abrechnungen, Beantragung und Bearbeitung von Stipendien, Förderzuwendungen, etc.).
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation (z. B. für die Ermöglichung von Auslandsaufenthalten; bei Durchführung gemeinsamer und internationaler Studiengänge, ausländischer Lehr- und Wissenschaftsveranstaltungen, ausländischer und internationaler Stipendienprogramme und sonstiger Förderungen, Auftragsverarbeitung) wird von der BTU nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO vorgenommen.
Gem. Art. 45 DSGVO erfolgt dabei die Übermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses für diejenigen Länder, für die lt. Veröffentlichung der Europäischen Kommission ein Angemessenheitsbeschluss vorliegt (https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en).
Für sonstige Länder erfolgt eine Übermittlung auf der Grundlage geeigneter Garantien, die unter datenschutz+recht(at)b-tu.de angefordert werden können (Art. 46, 47, 49 I Unterabsatz 2 DSGVO).
In den Fällen des Art. 49 I Unterabsatz 1 DSGVO kann eine Datenübermittlung außerdem erfolgen, wenn eine der folgenden Bedingungen vorliegt:
- die betroffene Person hat in die vorgeschlagene Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt, nachdem sie über die für sie bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien unterrichtet wurde,
- die Übermittlung ist für die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und der BTU oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich,
- die Übermittlung ist zum Abschluss oder zur Erfüllung eines im Interesse der betroffenen Person von der BTU mit einer anderen natürlichen oder juristischen Person geschlossenen Vertrags erforderlich,
- die Übermittlung ist aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses notwendig,
- die Übermittlung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich,
- die Übermittlung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder anderer Personen erforderlich, sofern die betroffene Person aus physischen oder rechtlichen Gründen außerstande ist, ihre Einwilligung zu geben,
- die Übermittlung erfolgt aus einem Register, das gemäß dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Information der Öffentlichkeit bestimmt ist und entweder der gesamten Öffentlichkeit oder allen Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, zur Einsichtnahme offensteht, aber nur soweit die im Recht der Union oder der Mitgliedstaaten festgelegten Voraussetzungen für die Einsichtnahme im Einzelfall gegeben sind.
Die Daten werden an der BTU nur solange gespeichert, wie dies für den Verarbeitungszweck, insbesondere für die Bearbeitung, die gesetzliche Dokumentation und als Beweismittel des Vorgangs erforderlich ist und eine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung besteht. Entfällt der Verarbeitungszweck oder die Rechtsgrundlage, werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht (Art. 17 DSGVO).
Beruht die Verarbeitung auf der Einwilligung einer betroffenen Person, erfolgt die unverzügliche Löschung, sobald die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt (Art. 17 DSGVO).
Näherer Angaben zu den jeweiligen Einzelfristen sind über datenschutz(at)b-tu.de erhältlich.
Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich folgende Rechte:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, von der BTU eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und wenn dies der Fall ist, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die nach Art. 15 DSGVO zu erteilenden Informationen.
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, von der BTU unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, von der BTU zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten gesetzlichen Löschungsgründe zutrifft.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, von der BTU die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO gegeben ist.
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die BTU verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Wenn die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung oder aufgrund eines Vertrags erfolgt, hat die betroffene Person das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie der BTU bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch die BTU zu übermitteln, sofern die Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO vorliegen.
Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) beruht, hat die betroffene Person das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dies gilt auch für Einwilligungen, die vor der Geltung der Datenschutz-Grundverordnungen erteilt wurden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt dabei unberührt; d. h. der Widerruf wirkt nur für die Zukunft.
Eine betroffene Person besitzt das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Dieses Beschwerderecht besteht z. B. nach Art. 77 DSGVO, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Für die BTU ist insbesondere die Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg zuständig:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle(at)LDA.Brandenburg.de
Sofern an der BTU die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben erfolgt (Art. 6 Abs. 1 lit. b-e DSGVO in Verbindung mit den jeweiligen bundes- und landesrechtlichen Spezialvorschriften) ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und die betroffene Person verpflichtet, diese personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Nichtbereitstellung kann dazu führen, dass das Anliegen der betroffenen Person nicht vollständig bearbeitet und/oder gesetzliche Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können. Dies kann für die betroffene Person ggf. zu rechtlichen und tatsächlichen Nachteilen sowie zeitlichen Verzögerungen, unter Umständen sogar zur Nichteinhaltung bestehender Fristen, führen (z.B. keine Immatrikulation, keine Teilnahme an Veranstaltungen der BTU, Nichtbewilligung von Stipendien und Fördermitteln, keine Abrechnungen, Zahlungen, etc.).
Gleiches gilt im Falle von zwingend notwendigen vertraglichen Angaben und Daten.
Rein freiwillig getätigten Angaben, sind weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Niemand ist zu deren Bereitstellung verpflichtet und eine Nichtbereitstellung führt zu keinen weiteren Folgen.
An der BTU erfolgen im Rahmen der Datenverarbeitung keine automatisierte Entscheidungsfindung und kein Profiling.