Parken
Beschäftigte sowie Besucher und Besucherinnen der BTU Cottbus-Senftenberg sind berechtigt, auf den ausgewiesenen öffentlichen Parkflächen der Universität an den Standorten Senftenberg, Cottbus Sachsendorf und Cottbus Zentralcampus, Fahrzeuge für die Dauer einer dienstlichen bzw. notwendigen Anwesenheit abzustellen.
Die Regeln des § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des § 14 Hausordnung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 14.10.2019 sind dabei einzuhalten.
Die Parkplätze am Hauptgebäude, am LG 2B/C, am LG 10 und am LG 3B inkl. E-Ladesäule des Zentralcampus können durch Beschäftigte der BTU Cottbus-Senftenberg kostenpflichtig angemietet werden. Den entsprechenden Antrag auf Anmietung eines Stellplatzes richten Sie bitte an Frau Aline Ehlert, aline.ehlert(at)b-tu.de.
Die dazugehörigen Formulare finden Sie hier.
