Zweitschriften, Ausfertigungen und Beglaubigungen von Dokumenten
Zweitschriften/Ausfertigungen
Die jeweilige Zuständigkeit ergibt sich aus einer gesonderten Aufgabenübertragung an Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen, die im Bereich VP L 5 Studierendenservice, Stabsstelle International Relations Office, ZE Sprachen, Justitiariat usw. tätig sind.
Gebühren:
Für die Erteilung einer Zweitschrift sind 25,00 EUR zu erheben (GebOMWFK).
Für die Erteilung einer Ausfertigung sind 0,50 EUR/Seite, mindestens 5,00 EUR, in bar gegen Quittung zu erheben (GebOMWFK).
Beglaubigungen
Beglaubigungen werden als Service für Beschäftigte, Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen der BTU Cottbus-Senftenberg im Justitiariat am Zentralcampus vorgenommen.
An der BTU Cottbus-Senftenberg werden nur Urkunden beglaubigt, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgängerinnen (BTU Cottbus und Hochschule Lausitz (FH)) ausgestellt haben.
Aufträge für Beglaubigungen werden unter Vorlage der entsprechenden Originale der Dokumente entgegengenommen.
Gebühren:
Für die Erteilung einer Beglaubigung sind 0,50 EUR/Seite, mindestens 5,00 EUR, in bar gegen Quittung zu erheben (GebOMWFK).
