
Tipps zur Vorbereitung auf das Praktikum
Die folgenden Themen sollen Ihnen bei der Vorbereitung zu Ihrem Praktikum im Ausland helfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Um eine geeignete Praktikumstelle in Europa zu finden, können Sie einerseits das Praktikantenamt ihrer Hochschule oder Lehrstühle in ihrem Fachbereich nach Kontakten zu ausländischen Unternehmen fragen. Sie können sich auch an Studentenaustauschorganisationen wie AIESEC und IASTE wenden.
Spezielle Angebote für Erasmus+-Praktika finden Sie in der Praktikumsplattform JOE des LEONARDO Network for Academic Mobility (LEO-NET).
Um sich auf die kulturellen und beruflichen Erfahrungen im Ausland vorzubereiten, gibt es verschiedene Möglichkeiten (Reiseführer, Informationen von Fremdenverkehrsämtern, Erfahrungen von Bekannten etc.).
Unter den folgenden Links finden Sie spezielle Hinweise zum Leben und Arbeiten in den möglichen Praktikumsländern, aber auch einige allgemeine Informationen zu Geschichte, Wirtschaft und Kultur.
Regelmässig neue Erfahrungsberichte finden Sie auf unseren Webseiten unter 'Programme -> Studierende -> Erfahrungsberichte' sowie unter 'Programme -> Absolventen -> Erfahrungsberichte'.
Auf den Seiten des Auswärtigen Amts finden Sie zusätzlich detaillierte Informationen zu Geschichte, Wirtschaft und Kultur aller Länder weltweit.
Damit Sie sich an Ihrem Praktikumsort und –unternehmen besser einleben können, ohne an sprachlichen Hürden und kulturellen Missverständnissen zu verzweifeln, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Abreise die Zeit für eine entsprechende Vorbereitung zu nehmen.
Online-Sprachhilfe (Online Linguistic Support – OLS)
Die Online-Sprachhilfe soll Erasmus+-Teilnehmern und Teilnehmerinnen bei der Verbesserung der für ihren Studien-, Arbeits- oder Freiwilligenaufenthalt erforderlichen Sprachkenntnisse helfen, damit sie aus dieser Auslandserfahrung vollen Nutzen ziehen können.
Mangelnde Sprachkenntnisse sind nach wie vor eines der größten Hindernisse im Hinblick auf die Teilnahme an europäischen Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen. Die Online-Hilfe ist nicht nur ein flexibles und einfaches Instrument zur sprachlichen Unterstützung – sie trägt auch zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs und der sprachlichen Vielfalt bei, einem erklärten Ziel von Erasmus+.
Über 350 000 Erasmus+-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer pro Jahr testen und verbessern ihre Sprachkenntnisse mit der Online-Sprachhilfe und den angebotenen Sprachkursen. Im Durchschnitt bewirkt die aktive Teilnahme an den Kursen eine Verbesserung der Sprachbeherrschung um mindestens ein GERS-Niveau (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Die Online-Sprachhilfe ist verfügbar in allen europäischen Amtssprachen: Bulgarisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Estnisch, Spanisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Kroatisch, Ungarisch, Italienisch, Litauisch, Lettisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch und Schwedisch.
Wie funktioniert die Online-Hilfe?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Erasmus+ müssen sich, nachdem sie eine Zusage für die Förderung durch Erasmus+ erhalten haben, vor Beginn der Mobilitätsphase über die Online-Sprachhilfe einer Bewertung ihrer Sprachkenntnisse unterziehen. Auf diese Weise können sie ihre Kenntnisse in der Sprache testen, in der sie studieren, arbeiten oder Freiwilligentätigkeit leisten werden. Dieser obligatorische Test soll sicherstellen, dass die Teilnehmer/-innen über das von der aufnehmenden Einrichtung empfohlene Sprachniveau verfügen (mit Ausnahme von Muttersprachlern oder in hinreichend begründeten Fällen). Die Testergebnisse haben keinen Einfluss auf die Teilnahme an Erasmus+.
Teilnehmer/-innen, die ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten, können vor und während ihres Auslandsaufenthalts einen Online-Sprachkurs absolvieren. Die Sprachkurse bieten auch Zugang zu zahlreichen Coaching-Aktivitäten, zum Beispiel Tutorien, und zu Onlinekursen (MOOC). Teilnehmer/-innen, die bereits über ausreichende Sprachkenntnisse in der während ihres Auslandsaufenthalts verwendeten Hauptsprache verfügen (mindestens Niveau B2), können stattdessen einen Sprachkurs in der Landessprache belegen, sofern diese Sprache in der Online-Sprachhilfe angeboten wird.
Falls Ihre Hauptsprache durch die Online-Sprachhilfe nicht abgedeckt ist, erhalten Sie sprachliche Unterstützung seitens der Entsende- oder Aufnahmeeinrichtung in einer anderen Form. Nach ihrer Rückkehr absolvieren die Teilnehmer/-innen einen abschließenden Test, um die während ihres Auslandsaufenthalts erzielten Fortschritte beurteilen zu können.
Es ist sehr wichtig, dass Sie selbst für Ihren ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, da mit dem Erasmus+-Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Die EU-Kommission, die NA DAAD, das Konsortium LEONARDO-Büro Brandenburg oder Ihre Heimathochschule haften nicht für den Fall Ihrer Unterversicherung.
Folgende Versicherungen sind verpflichtend:
- Krankenversicherung
Verpflichtend ist eine international gültige Krankenversicherung, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts – auch im Pandemiefall - versichert und einen medizinisch notwendigen Rücktransport und Rückführungskosten im Todesfall abdeckt.
Eine Grundversorgung während des Aufenthaltes im Ausland ist durch die gesetzliche nationale Krankenversicherung des Begünstigten über die Europäische Versicherungskarte abgedeckt. Diese Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für Bürger des jeweiligen Landes gelten. Weitere Informationen finden Sie unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559
Die Europäische Versicherungskarte gilt jedoch nicht für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor.
Es empfiehlt sich, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese übernimmt bei einer Erkrankung im Ausland die vom heimischen Versicherungsschutz (GKV/PKV) nicht abgedeckten Kosten z. B. für eine Heilbehandlung im Ausland oder einen Rücktransport im Krankheitsfall.
Die Auslandskrankenversicherung leistet in der Regel nicht,
- wenn vor Abreise schon eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen worden ist,
- wenn die Versicherung während des Auslandsaufenthalts oder
- wenn sie erst bei Erkrankung abgeschlossen wird.
Grundsätzlich sind Erkrankungen auf Grund von Covid-19 versichert; nicht alle Versicherungen leisten jedoch im Pandemiefall. Bitte achten Sie darauf beim Abschluss eine Auslandskrankenversicherung.
- Haftpflichtversicherung (für private Schäden und Schäden, die vom Praktikanten am Arbeitsplatz verursacht werden)
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Praktikant während seines Auslandsaufenthaltes verursacht (unabhängig davon, ob der Schaden am Arbeitsplatz verursacht wird oder nicht). In den am Erasmus+-Programm teilnehmenden Ländern existieren unterschiedliche Modelle der Haftpflichtversicherung. Der Praktikant setzt sich damit dem Risiko aus, nicht ausreichend versichert zu sein. Der Praktikant muss prüfen, ob Versicherungsschutz für Schäden, die am Arbeitsplatz verursacht werden, besteht. In Ländern, in denen nationale Regelungen dies nicht verpflichtend vorsehen, kann die Gasteinrichtung nicht zum Abschluss einer solchen Versicherung gezwungen werden. Die Versicherung muss in diesem Fall durch den Praktikanten abgeschlossen werden. Private Haftpflichtversicherungen versichern nur gegen Haftpflichtschäden im privaten Bereich, nicht gegen Schäden am Arbeitsplatz.
- Unfallversicherung (für private Unfälle und Unfälle des Praktikanten am Arbeitsplatz)
Eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz deckt Schäden ab, die der Praktikant durch Unfälle am Arbeitsplatz erleidet. In vielen Ländern sind Angestellte bei Unfällen am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber versichert. In welchem Umfang dieser Versicherungsschutz auch für Erasmus+-Praktikanten greift, kann in den am Programm teilnehmenden Ländern variieren.
Der Praktikant muss prüfen, ob Versicherungsschutz für Unfälle am Arbeitsplatz besteht. In Ländern, in denen nationale Regelungen dies nicht verpflichtend vorsehen, kann die Gasteinrichtung nicht zum Abschluss einer solchen Versicherung gezwungen werden. Die Versicherung muss in diesem Fall durch den Praktikanten abgeschlossen werden. Private Unfallversicherungen versichern nur gegen Unfälle im privaten Bereich, nicht gegen Unfälle am Arbeitsplatz.
Die Gesetzliche Unfallversicherung, über die Sie während Ihres Studiums an der Heimathochschule versichert sind, gilt nicht während Ihres Auslandspraktikums (siehe Schreiben der Unfallkasse Brandenburg ).
Sie haben generell die Möglichkeit des Abschlusses einer kombinierten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung bei der DAAD-Versicherungsstelle
Studenten-Tarif 720 A, 38,00€/Monat (siehe Merkblatt unter:https://static.daad.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barrierefrei/im-ausland-studieren-forschen-lehren/tarif_720_a_bedingungen_de.pdf)
Absolventen-Tarif 726A, 69,00€/Monat(siehe Merkblatt unter:https://static.daad.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barrierefrei/im-ausland-studieren-forschen-lehren/tarif_726_d_bedingungen_de.pdf), die den kompletten, für eine Erasmus+-Förderung notwendigen Versicherungsschutz umfasst.
Umfassende Informationen Siehe DAAD-Gruppenversicherung.
Diese Versicherung hat jedoch nur Gültigkeit für die Dauer der Förderung. Längere Aufenthalte müssen Sie gesondert versichern.
Wichtig! Kündigen Sie nicht Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung.
Sie müssen den entsprechenden Versicherungsschutz gegenüber dem LEONARDO-Büro vor Antritt des Praktikums in einer Versicherungserklärung nachweisen.
Versäumen Sie nicht, vor allem wenn Sie nicht Bürger eines EU-Mitgliedsstaates sind, sich rechtzeitig über die Einreise- bzw aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen bei der Botschaft oder Konsulat Ihres Ziellandes zu informieren. Klären Sie alle diesbezüglichen Fragen vor Beginn Ihres Praktikums. Außerdem müssen Sie mit der Ausländerbehörde, bei der Sie registriert sind, klären, was Sie zu beachten haben, um nach Ihrem Praktikumsende wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen.