21423 - Fachplanungsrecht und privates Baurecht Modulübersicht

Modulnummer: 21423 - Auslaufmodul
Modultitel:Fachplanungsrecht und privates Baurecht
  Sectoral Planning Law and Construction Law
Einrichtung: Fakultät 6 - Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung
Verantwortlich:
  • Prof. Dr.-Ing. Weyrauch, Bernhard
Lehr- und Prüfungssprache:Deutsch
Dauer:1 Semester
Angebotsturnus: jedes Wintersemester
Leistungspunkte: 6
Lernziele:Die Studierenden sind mit den aktuellen Entwicklungen im Städtebaurecht vertraut und verstehen aufbauend auf den vorhandenen Kenntnissen aus dem Bereich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts weitere rechtliche Vorschriften, die für die Planung und Realisierung von (Groß-)Vorhaben von Bedeutung sind. Die Studierenden sind in der Lage, mit den für ihre spätere Tätigkeit notwendigen Vorschriften des Fachplanungsrechts sowie den privatrechtlichen Vorschriften, die die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten/Ingenieuren und Bauunternehmen regeln, umzugehen und diese im konkreten Fall anzuwenden.
Inhalte:Das Seminar „Aktuelle Entwicklungen im Städtebaurecht“ nimmt sich der Novellierungen des Baugesetzbuches 2011 sowie 2012/2013 an. Die Änderungen werden analysiert und unter anderem vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. In den Blick rücken auch die Steuerung der Windenergie sowie die Steuerung anderer regenerativer Energien sowie andere aktuelle Fragen des Städtebaurechts. Schließlich sollen die Studierenden anhand ausgewählter Beispiele aus der Praxis an das Fachplanungsrecht herangeführt werden. Außerdem sollen die Studierenden mit Verwaltungsverfahrensgesetz und mit dem Ablauf von Planfeststellungsverfahren auseinandersetzen.

Neben den Aspekten des öffentlichen Rechts werden die Grundlagen des Vergabe- und Vertragsrechts mit den zentralen Prinzipien wie dem Privatrechtsprinzip, dem Wettbewerbs- und Transparenzprinzips, den Prinzipien der langfristigen Wirtschaftlichkeit und der dezentralen Beschaffung gelehrt. In diesem Zusammenhang werden die zentralen Vorschriften des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und der VgV (Vergabeverordnung) erläutert. Weiterhin wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter die Lupe genommen.
Empfohlene Voraussetzungen:
  • Rechtsgrundlagen
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache
Zwingende Voraussetzungen:keine
Lehrformen und Arbeitsumfang:
  • Seminar / 4 SWS
  • Selbststudium / 120 Stunden
Unterrichtsmaterialien und Literaturhinweise:
  • Rechtsvorschriften
  • Fachliteratur
  • Lehrstuhlmaterialien
  • Internetquellen
Modulprüfung:Modulabschlussprüfung (MAP)
Prüfungsleistung/en für Modulprüfung:Klausur 120 Minuten
Bewertung der Modulprüfung:Prüfungsleistung - benotet
Teilnehmerbeschränkung:keine
Zuordnung zu Studiengängen:
  • Abschluss im Ausland / Bauingenieurwesen / keine PO
  • Abschluss im Ausland / Wirtschaftsingenieurwesen / keine PO
  • Master (universitär) / Wirtschaftsingenieurwesen / PO 2008
Bemerkungen:BP 3

Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen.
Veranstaltungen zum Modul:
  • Seminar (SPM3) Aktuelle Entwicklungen im Städtebaurecht
  • Seminar/Übung (ÖRA1) Recht im Projektmanagement
Veranstaltungen im aktuellen Semester:
Nachfolgemodul/e: Auslaufmodul ab: 15.06.2023
  • ohne Nachfolgemodul/e