24502 - Master-Arbeit Modulübersicht
Modulnummer: | 24502 |
Modultitel: | Master-Arbeit |
Master Thesis | |
Einrichtung: | Fakultät 6 - Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung |
Verantwortlich: |
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Lehr- und Prüfungssprache: | Deutsch |
Dauer: | 1 Semester |
Angebotsturnus: | jedes Semester |
Leistungspunkte: | 30 |
Lernziele: | Für die Prüfungs- und Studienordnungen Stadt- und Regionalplanung von 2023 gilt: Mit der Anfertigung der Master-Arbeit weist die oder der Studierende nach, dass sie oder er innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte komplexe Fragestellung der Stadt- und Regionalplanung selbständig nach wissenschaftlichen Standards und unter Anwendung anerkannter Methoden bearbeiten kann. Die Master-Arbeit soll dem fortgeschrittenen Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen. Für die Prüfungs- und Studienordnungen Stadt- und Regionalplanung von 2019 sowie 2017 gilt: Die Master-Arbeit Stadt- und Regionalplanung soll modulübergreifend in Kombination zwischen mindestens zwei Modulbereichen (siehe Master Prüfungs- und Studienordnung 2008 ; Anlage 1), korrespondierend mit zwei begleitenden Hochschullehrern, des Masterstudiums erarbeitet werden. Die Master-Arbeit besteht, soweit sinnvoll, aus zeichnerischen/grafischen Leistungen und Modellen und/oder schriftlichen Erläuterungen/Berechnungen sowie Texten, die zum Verständnis der Arbeit notwendig sind. Die Kandidatin oder der Kandidat soll in der Master-Arbeit zeigen, dass sie oder er über die notwendige wissenschaftliche Kompetenz verfügt, Zusammenhänge des Fachwissens der Stadt- und Regionalplanung überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse kritisch anzuwenden und zu reflektieren, sowie in der Lage ist, gestalterisch selbstständig Projekte zu erarbeiten und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründliche Fachkenntnisse und Fertigkeiten erworben hat. |
Inhalte: | Für die Prüfungs- und Studienordnungen Stadt- und Regionalplanung von 2023 gilt: Die Master-Arbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Stadt- und Regionalplanung. Die Arbeit kann einen theoretischen, empirischen und/oder konzeptionell-gestalterischen Schwerpunkt haben. Studierende und Lehrende können Vorschläge für das Thema der Arbeit unterbreiten. Das Thema für die Masterarbeit wird im Rahmen einer Masterthemen-Vorbesprechung in Form eines ausgearbeiteten Exposés einem Beratungsgremium aus allen im Masterstudium tätigen Hochschullehrenden vorgelegt. Das ca. fünfseitige Exposé des Masterthemas soll als Erstvorschlag enthalten: Problemstellung (praktisch und/oder wissenschaftlich), Forschungsfragen, Forschungsdesign/Methodik, örtliches/regionales Fallbeispiel bzw. Entwurfsgebiet, Erst- und Zweitprüfer bzw. -prüferinnen. Die oder der Studierende stimmt anschließend mit zwei Lehrenden oder Forschenden als Prüfende das Thema der Master-Arbeit ab. Das Kolloquium erfolgt in der Regel im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit allen Prüfenden im jeweiligen Semester. Für die Prüfungs- und Studienordnungen Stadt- und Regionalplanung von 2017, sowie die Prüfungs- und Studienordnung Stadtplanung von 2019 gilt: Unter Beachtung eines Oberthemas , das von der Studienkommission ausgegeben wird, ist mit zwei im Masterstudium tätigen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern aus zwei Modulbereichen des Masterstudiums ein Thema für die Masterarbeit abzustimmen. Dieses Thema für die Masterarbeit wird im Rahmen eines Master-Kolloquium (Beratungsgremium aus im Masterstudium tätigen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern), vorgelegt und muss vom Master-Kolloquium genehmigt werden. Die Beschreibung des Masterthemas muss mindestens enthalten: Anlass und Ziel der Aufgabenstellung, soweit möglich Ort und Umgebung der zu bearbeitenden Fragestellung, Methodik des Lösungswegs, Umfang und Art der mindestens zu bearbeitenden Leistungen, sowie den Zeitplan für die Erarbeitung. Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern aus zwei unterschiedlichen Modulbereichen, i.d.R. durch diejenigen, mit denen das Masterthema abgestimmt wurde. |
Empfohlene Voraussetzungen: | keine |
Zwingende Voraussetzungen: | Für die Prüfungs- und Studienordnung Stadt- und Regionalplanung von 2023 gilt: Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer mindestens 84 Leistungspunkte im Master Studiengang Stadt- und Regionalplanung erbracht hat. Für die Prüfungs- und Studienordnung Stadt- und Regionalplanung von 2017, sowie die Prüfungs- und Studienordnung Stadtplanung von 2019 gilt: Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer mindestens 90 Leistungspunkte im Master Studiengang Stadt- und Regionalplanung erbracht hat. Für die Prüfungs- und Studienordnung Stadt- und Regionalplanung von 2008 gilt: Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer mindestens 90 Leistungspunkte erbracht und die, in der Anlage 3 der Prüfungs- und Studienordnung Stadt- und Regionalplanung 2008 pro Modulbereich festgelegten Leistungspunkte erfüllt hat. |
Lehrformen und Arbeitsumfang: |
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Unterrichtsmaterialien und Literaturhinweise: | themenbezogen |
Modulprüfung: | Continuous Assessment (MCA) |
Prüfungsleistung/en für Modulprüfung: | Für die Prüfungs- und Studienordnungen Stadt- und Regionalplanung von 2023 gilt:
Für die Prüfungs- und Studienordnungen Stadt- und Regionalplanung von 2017, sowie die Prüfungs- und Studienordnung Stadtplanung von 2019 gilt:
Die Bewertung erfolgt entsprechend §38 Abs. 2 der Prüfungs- und Studienordnung für Master Stadt- und Regionalplanung vom 07.02.2012 (Satzungsänderung):
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Bewertung der Modulprüfung: | Prüfungsleistung - benotet |
Teilnehmerbeschränkung: | keine |
Zuordnung zu Studiengängen: |
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Bemerkungen: | Ablauf der Masterarbeit:
Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen. |
Veranstaltungen zum Modul: | Abgabe der Arbeit und hochschulöffentliche Präsentation |
Veranstaltungen im aktuellen Semester: |