Landesverfassungsgericht bestätigt Hochschulfusion

Die zur Überprüfung stehenden Normen stehen überwiegend im Einklang mit der Landesverfassung

Das brandenburgische Landesverfassungsgericht hat am Mittwoch, 25. Mai 2016, den Normenkontrollantrag von Landtagsabgeordneten verworfen, dass das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz nicht mit der Landesverfassung konform sei. Dabei hatten die Kläger eine große Zahl von Anklagepunkten erhoben, von denen jedoch nur drei vor dem Gericht Bestand hatten. Erst anhand der schriftlichen Gerichtsäußerungen, die zum Wochenende vorliegen sollen, wird abzulesen sein, inwiefern diese drei Regelungen angepasst oder nachgebessert werden müssen. Zu diesen gehört: die Vorschrift über die Form der Bestellung des hauptamtlichen Vizepräsidenten, die Regelung zur staatlichen Aufsicht sowie eine bereits 2014 vom Gesetzgeber geänderte Vorschrift zur Bestimmung der Hochschullehrermehrheit bei bestimmten Entscheidungen.

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Dr. phil. Marita Müller
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