Mietendeckel und Klimaschutz - Fachgespräch im Berliner Abgeordnetenhaus

Die Berliner Landesregierung will einen Mietendeckel einführen. Die Wohnungswirtschaft befürchtet dadurch einen Einbruch bei der Modernisierung. Das Gesetz sieht jedoch explizit einen Vorrang für Klimaschutzmaßnahmen vor. In einem Fachgespräch im Berliner Abgeordnetenhaus diskutierte Prof. Hirschl die Klimaschutzwirkungen des aktuellen Referentenentwurfs.

Im Fachgespräch mit dem Titel "Kann Mietendeckel Klimaschutz?” wurde auf Einladung von Bündnis90/Die Grünen im Abgeordentenhaus Berlin kontrovers und konstruktiv zu dieser Frage diskutiert. Gegenstand war der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes. Dieser sieht zunächst grundsätzlich vor, dass es bei Neuvermietungen eine nach Gebäudeklassen und grundlegenden Ausstattungsmerkmalen differenzierte Mietobergrenze (orientiert an fortgeschriebenen Mietspiegelwerten) gibt. Im Fall einer Modernisierung dürfen - zunächst unabhängig von der Art der Modernisierung - die Kosten bis zu einem Euro über der Mietobergrenze genehmigungsfrei, jedoch anzeigepflichtig, umgelegt werden. Darüber hinaus gehende Umlagehöhen müssen genehmigt werden - und hier setzt die Steuerung pro Klimaschutz, aber auch Barrierefreiheit ein. Denn genau diese Maßnahmen sollen - neben dringend erforderlichen Verbesserungen des Gebäudes - zugelassen werden, andere Modernisierungen jedoch nicht. Die Ermittlung der Umlagehöhe selbst orientiert sich dann wieder am geltenden BGB-Regime, d.h. diese kann bei Gebäuden mit einer Nettokaltmiete unter 7 Euro pro qm bis zu 2 Euro, bei solchen über 7 Euro pro qm bis zu 3 Euro betragen. Diskutiert wurde, inwieweit sich die "1-Euro-Regelung" auf der einen Seite, die Genehmigungserfordernis auf der anderen Seite negativ auf die ohnehin bereits viel zu niedrige energetische Sanierungsrate auswirken kann und wie dies vermieden werden könnte. Ein effizienter und standardisierter Genehmigungsprozess könnte jedoch auch mit (ggf. geförderten oder umlagefähigen) Sanierungsfahrplänen verbunden werden, so dass im Ergebnis auch eine Verbesserung der Sanierungsqualität und -Tiefe erreichbar wäre. Zudem könnte ein solches Instrument aber auch dazu genutzt werden, eine gestufte Erhöhung der 1-Euro-Grenze in Abhängigkeit von den ermittelten Einsparungen genehmigungsfrei zu stellen, um weitere Anreize zu schaffen. Prof. Hirschl wies generell darauf hin, dass die Berücksichtigung der ökologischen Auswirkungen bei derart weitreichenen sozialen Maßnahmen angesichts der drängenden Klimaprobleme immer zwingend mit zu berücksichtigen seien. Dies ist nicht nur unter einem "Klimanotstandsregime" so, sondern ist im Grunde auch bereits im BEK strukturell so angelegt. Die Problematik einer unzureichenden Berücksichtigung der Klimaschutzwirkung sähe man zudem an einem anderen zentralen Instrument des Mieterschutzes: den Milieuschutzregeln. Auch diese sollten daher hinsichtich ihrer Klimaschutzwirkung genau betrachtet und negative Wirkungen in der Regelung selbst oder flankierend dringend beseitigt werden. Diese Thematik wird aktuell auch im IÖW-Vorhaben urbane Wärmewende behandelt.

Kontakt

Prof. Dr. phil. Bernd Hirschl
Management regionaler Energieversorgungsstrukturen
T +49 (0) 3573 85-534
bernd.hirschl(at)b-tu.de
Jens Lordan, 2005, Source: German Wikipedia, License: GFDL