Mehr Autonomie für Hochschulen
Der „Novellierungseifer“ der Ländergesetzgeber*innen auf dem Gebiet des Hochschulrechts ist ungebrochen. Doch häufig werden politische Versprechen, die den Hochschulen im Vorfeld gemacht werden, in der Gesetzgebung nicht immer umgesetzt. Nicht selten werden Autonomieversprechen, wonach den Hochschulen mehr Eigenverantwortlichkeit und damit größere Entscheidungsfreiheiten eingeräumt werden sollen, nicht eingehalten.
Bei der aktuellen Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes scheint das Thema Autonomie ebenfalls keine Rolle zu spielen. Stattdessen sollen, wie im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankert, hochschulinterne Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte intensiviert werden: „Gute Arbeit“ soll thematisiert, Fachhochschulen sollen durch die Möglichkeit der Betreuung von Promotionen gestärkt und die Stellung des brandenburgischen Hochschulkanzlers neu geregelt werden, wobei zugleich ein Festhalten an der bisherigen monokratischen Präsidialverfassung nicht mehr beabsichtigt ist.
Diesen Aspekten widmet sich das Symposium „Mehr Autonomie für Hochschulen? Symposium zur Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes“, welches von der BTU Cottbus-Senftenberg gemeinsam mit dem Cottbuser Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften veranstaltet wird.
Namhafte Referent*innen, werden versuchen, für das weitere Gesetzgebungsverfahren wichtige und zielführende Impulse zu geben.
Die Expert*innen sind: Prof. Dr. Klaus Herrmann (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, DOMBERT Rechtsanwälte, Potsdam), Prof. Dr. Jan Hoffmann, LL.M. Eur.(apl. Professor für Öffentliches Recht sowie Europarecht und Völkerrecht, BTU Cottbus-Senftenberg),Prof. Dr. Winfried Kluth (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und ehem. Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt), Prof. Dr. Lother Knopp (Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Rechts- und Verwaltungswissenschaften Cottbus sowie Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Umweltrecht, BTU Cottbus-Senftenberg), Dr. Jan-Hauke Plaßmann (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Leiter des Referats 23).
Vollständiges Programm und Flyer zum Herunterladen
Das Symposium auf einen Blick:
Mehr Autonomie für Hochschulen? Symposium zur Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
Termin: Freitag, 17. Februar, 10.00 – 16.30 Uhr
Veranstaltungsort: Brandenburgisches Landesmuseum für moderne Kunst, Uferstraße / Am Amtsteich 15, 03046 Cottbus
Anmeldung bis zum 3. Februar 2023 bei: Claudia Lorenz, T +49 (0) 355 69-2079, E-Mail: zfrv(at)b-tu.de
Livestream: Den Link zum Livestream erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
Hintergrund zur Neuregelung der Hochschulkanzlerschaft
Im Bundesland Brandenburg soll die Stellung der Hochschulkanzlerin bzw. des Hochschulkanzlers einer grundsätzlichen Neuregelung unterzogen werden. Erforderlich wurde dies, da das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. August 2018 auf eine Klage eines damaligen BTU-Hochschulkanzlers nach fast achtjährigen Prozessen und Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit die ehemaligen Regelungen zur Verbeamtung eines Hochschulkanzlers auf Zeit für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat. Damit folgte es der Argumentation des Klägers vollumfänglich. Diese Entscheidung hatte seinerzeit die deutsche Hochschullandschaft aufgeschreckt und führte zu verschiedenen Novellierungen von Kanzler*innen-Regelungen auf Länderebene.
Kontakt
Staatsrecht; Verwaltungsrecht und Umweltrecht
Lothar.Knopp(at)b-tu.de