Universitätsöffentliche Disputation: Sylvia Kuhlen
Durch die Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Befähigung wird aufgrund einer schriftlichen wissenschaftlichen Abhandlung, die auf selbstständiger Forschungstätigkeit beruht und einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt.
Angestrebter Akademischer Grad: Dr. phil.
Vorsitz des Promotionsausschusses: Prof. Dr. Ludwig Bilz
Gutachten: Prof. Dr. Heidrun Herzberg (BTU Cottbus – Senftenberg)
Gutachten: Prof. Dr. Anja Walter (TU Dresden)
Wir wünschen viel Erfolg!
Kontakt
Bildungswissenschaften und Berufspädagogik in Gesundheitsberufen
T +49 (0) 3573 85-708
heidrun.herzberg(at)b-tu.de