Anhörung zu Sondervermögen im Saarländischen Landtag

Am 5. Dezember hat Prof. Dr. Schnellenbach als Sachverständiger an einer Anhörung im Haushaltsausschuss des Saarländischen Landtags teilgenommen. Bei der Anhörung ging es um die Frage, ob der Transformationsfonds des Saarlandes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse noch als verfassungskonform gelten kann.

Die teilnehmenden Sachverständigen aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften beurteilten diese Frage größtenteils skeptisch. Der Weg, Kreditermächtigungen des Staates in Notlagenjahren anzusparen und an der Schuldenbremse vorbei in die Zukunft zu transferieren sei nach dem Urteil nicht mehr gangbar. Prof. Schnellenbach wies außerdem darauf hin, dass die Notlagenbegründung des Saarlandes unter Verweis auf hohe Energiepreise nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine schon 2022 wenig plausibel war. Angesichts weiterhin robuster Daten für Beschäftigung, Wachstum und Steuereinnahmen, sei es höchst unwahrscheinlich, dass sich mit einer jährlich erneuerten Feststellung einer Notlage der Transformationsfonds gerettet werden kann. 

Kontakt

Prof. Dr. oec. habil. Jan Schnellenbach
VWL; insbesondere Mikroökonomik
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jan.schnellenbach(at)b-tu.de