Zuschuss zum Semesterticket aus dem Sozialfonds
Studierende, die sich aus sozialen oder finanziellen Gründen das Semesterticket nicht leisten können, können beim Studierendenrat der BTU einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen.
Beim Zuschuss behält die Antragstellerin/der Antragsteller – im Gegensatz zur Befreiung von der Beitragspflicht – die volle Fahrtberechtigung.
Der Sozialfonds wird durch den Beitrag zum Sozialfonds in Höhe von 1,00 €, den jeder Studierende mit der Rückmeldung zahlt, und den Zinseinnahmen, die durch das Semesterticket eingenommen werden, finanziert.
Einen Zuschuss kann nur beantragen, wer sich nicht von der Beitragspflicht befreien konnte (kein Urlaubssemester, Praxissemester außerhalb von Berlin-Brandenburg, Auslandssemester usw.)
Der Zuschuss wird gezahlt, wenn der Kauf des Semestertickets durch eine besondere Härte erschwert wird und durch das eigene Einkommen oder Vermögen nicht gedeckt werden kann.
Als besondere Härte gelten insbesondere:
- ausländische Studierende mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis
- werdende Mütter
- Studierende mit Kindern
- behinderte Studierende, denen Eingliederungshilfe nach SGB XII gewährt wird
- Studierende mit besonderer kostenaufwändiger Ernährung aufgrund einer Krankheit
- Anfertigung einer Studienabschlussarbeit innerhalb des VBB-Tarifgebietes
- unentgeltliches oder gering vergütetes Praktikum mit mind. 30 Stunden Arbeitszeit/Woche und einer Dauer von mind. 3 Monaten
- oder im Einzelfall sonstige vergleichbare Härten.
Den Antrag findet ihr unter http://stura-btu.de/go4it/downloads/antragsformulare/formular-zuschuss-januar-2013/
Nachweise (Studienbescheinigung Sommersemester 2012, Mietvertrag, Beitrag Krankenkasse, Antragsgrund, Einkommensnachweise [Bafög-Bescheid; Gehaltsabrechnungen; Unterhaltszahlungen der Eltern]) sind beizufügen.
Der Antrag kann noch bis zum 28.02.2013 im Büro des Studierendenrates eingereicht werden.
Antragsformulare bekommt ihr im StuRa-Büro oder im StuRa-Inforegal im Hauptgebäude (vor der Infothek).
Studierendenrat der Brandenburgischen
Technischen Universität Cottbus
Büroleitung
Hubertstraße 15
03044 Cottbus
Telefon: 0355 692200
Telefax: 0355 692295
E-Mail: office(at)stura-cottbus.de
Internet: www.stura-cottbus.de