Auflagenmodule

Aus aktuellem Anlass: Bitte beachten Sie, dass eine Aufhebung von Auflagenmodulen durch den Prüfungsausschuss nur möglich ist, wenn Sie doch noch nachweisen können, dass Sie ein Modul mit den selben Inhalten des Auflagenmoduls bereits im Bachelorstudium erfolgreich absolviert haben.

Es gibt keinen weiteren Grund, der eine Aufhebung des Auflagenmoduls rechtfertigt. Wir bitten Sie, von Anfragen bezüglich Ihrer Auflagenmodule abzusehen, sofern Sie sich nicht ganz sicher sind, dass bei der Zulassung ein äquivalentes Bachelormodul übersehen wurde.

Prüfungsausschuss

Seit dem 01.10.2018 ist Prof. Schnellenbach Vorsitzender des Prüfungsausschusses für BWL. Bitte wenden Sie sich für alle Anliegen an Herrn Höppner

Sprechzeiten des Prüfungsausschusses

Weitere Informationen zum Prüfungsausschuss