Versuchsdurchführung

Für die Versuchsdurchführung stehen jeder Versuchsgruppe 90 Minuten zur Verfügung. Sollte mehr Zeit benötigt werden, muss beim Betreuer ein weiterer Termin vereinbart werden.

Jede Versuchsgruppe ist dazu verpflichtet, vor Versuchsbeginn die Geräte auf Vollständigkeit zu überprüfen. Dazu befindet sich an jedem Arbeitsplatz die entsprechende Geräteliste. Für selbst verschuldete oder nicht gemeldete Schäden haftet der Studierende.
Dabei ist ein eigenmächtiges Austauschen bzw. Manipulieren von Geräten zu unterlassen. Sind eigenständig mechanische oder elektrische Versuchsaufbauten notwendig, ist vor deren Inbetriebnahme der Betreuer zu informieren.

Um den Versuch termingerecht durchführen zu können, ist auf zügiges, sauberes und konzentriertes Arbeiten zu achten. Den Weisungen des Laborpersonals ist Folge zu leisten.

Jede Versuchsgruppe hat ihr Messwertprotokoll vom Betreuer unterzeichnen zu lassen. Der Versuchsplatz ist so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde. Handys sind während des Praktikums auszuschalten und wegzupacken.

Neue Termine werden in Absprache mit dem Laborpersonal zeitnah vergeben und können aus folgenden Gründen gewährt werden:
• bei Krankheit eines Versuchspartners
• bei mehr als 15-minütiger Verspätung
• bei Überschreitung der Versuchsdauer um max. 15 Minuten
• wenn keine Versuchsvorbereitung beim Versuchsbeginn vorliegt
• bei Versuchsabbruch durch einen unverschuldeten technischen Defekt
• bei Überschreitung des Abgabetermins
• nach einem Korrekturversuch des Protokolls

Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen bzw. bei nachgewiesenen Betrugsversuchen kann die Arbeitsgruppe vom Praktikum ausgeschlossen werden. Sie haben dann die Möglichkeit, im Folgejahr das Praktikum zu wiederholen.