Ausführungen in Förderanträgen der DFG zum Umgang mit Forschungsdaten werden verpflichtend

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) konkretisiert die Anforderungen an den Umgang mit Forschungsdaten in den Anträgen von Einzel- und Verbundvorhaben und macht Angaben dazu verpflichtend.

Die Ausführungen sollen sich dabei an einem Fragenkatalog orientieren, können aber projektspezifisch angepasst werden. In Ergänzung dazu werden entsprechende Angaben auch zu relevanten Forschungsobjekten, Materialien, Substanzen oder Geweben erbeten, die mit den Forschungsergebnissen in enger Verbindung stehen. Der Umgang mit Forschungsdaten wird künftig in der Begutachtung und Bewertung stärker als bisher Beachtung finden.

Für den Auf- und Ausbau von Forschungsdateninfrastrukturen oder von methodischen Ansätzen für den Umgang mit Forschungsdaten stehen weiterhin spezifische Förderangebote der DFG zur Verfügung. In Ergänzung dazu können projektspezifische Kosten, wie beispielsweise Aufwände, die für die Nutzung qualitativ hochwertiger Daten oder bei der Aufarbeitung von Daten zum Zweck der Nachnutzung entstehen, in Förderanträgen beantragt werden.

Weiterführende Informationen

Informationsseite zum Thema:

www.dfg.de/antragstellung/forschungsdaten

Direktlink zum Fragenkatalog:

www.dfg.de/forschungsdaten/checkliste

Überblick über die geförderten NFDI-Konsortien:

www.dfg.de/foerderung/programme/nfdi/gefoerderte_konsortien

Überblick über anerkannte Forschungsdateninfrastrukturen und Repositorien:

https://risources.dfg.de

Diese DFG-Information für die Wissenschaft mit weiteren Details:

http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2022/info_wissenschaft_22_25

Kontakt

Dr. rer. nat. Katrin Weise
HVP 1 Forschungsförderung
T +49 (0) 355 69-2716
katrin.weise(at)b-tu.de