Öffentliches Abschlusskolloquium: Sabine Ehrke
Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung. Es dient der Feststellung, ob die zu Prüfende befähigt ist, die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fächerübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen, selbstständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen.
Gutachter:innen: Jana Werner, Dr. Harald Kunz-Rogalla
Wir wünschen viel Erfolg!
Kontakt
Abteilung für Lehren und Lernen in der Berufspraxis
harald.kunz(at)b-tu.de