Kampfdrohnen - Völkerrechtliche Aspekte, militärischer Nutzen und die Ambivalenz von Technikentwicklung und -einsatz
Im März 2015 wurde bekannt, dass die Bundesregierung die Entwicklung einer waffentragenden fernlenkbaren Kampfdrohne gemeinsam mit den europäischen Partnern Frankreich und Italien auf den Weg bringen wird. Frühestens im Jahr 2020, spätestens aber im Jahr 2025, soll die bewaffnete Drohne auch bei der Bundeswehr eingeführt werden und wird ab diesem Zeitraum in Bundeswehreinsätzen nutzbar sein. Dieses Vorhaben wird von Beobachtern als ein Paradigmenwechsel in der deutschen Militär- und Sicherheitspolitik angesehen.
Der Vortrag bietet die Gelegenheit, das Feld der möglichen Konflikte im Zusammenhang mit der Entwicklung von Drohnen und deren Einsatz auszuloten und mit einem ausgewiesenen Experten Argumente für ein Für oder Wider auszutauschen. Welche völkerrechtlichen Normen werden möglicherweise berührt? Wie steht es um die Verantwortung und Verantwortlichkeit beim Einsatz eines solchen Waffensystems? Welche operativ-taktischen Vorteile versprechen sich Militärs von der Verfügbarkeit von Drohnen? Vor welche Herausforderungen sehen sich die Streitkräfte gestellt?
Das Thema zeigt überdies mit besonderer Eindringlichkeit, von welchen Ambivalenzen Technikentwicklung und -einsatz (nicht nur) im militärischen Bereich gekennzeichnet sind.
Wolfgang Richter, Oberst a.D., ist Mitarbeiter der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik bei der Stiftung Wissenschaft und Politik Berlin. Zuvor war er Abteilungsleiter für globale und europäische Rüstungskontrolle im Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr sowie von 2005 bis 2009 Leiter des militärischen Anteils der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Wien.
Veranstaltungsort
BTU Cottbus-Senftenberg, Zentralcampus Cottbus, Zentrales Hörsaalgebäude, Seminarraum 3