Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Zulassung von Flug-Triebwerken

Flug-Triebwerke müssen vor der Inbetriebnahme durch die zuständige Behörde zugelassen werden, durch die Vorschriften werden das Design als auch das Testprogramm wesentlich beeinflusst. Der Vortrag gibt einen Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingen und Zulassungsvorschriften.

Flug-Triebwerke müssen vor der Inbetriebnahme durch die zuständige Behörde zugelassen werden, in Europa ist hierfür die EASA (European Aviation Safety Agency) zuständig. Das Design des Triebwerks als auch das Testprogramm werden wesentlich durch die rechtlichen Rahmenbedingen und Zulassungsvorschriften beeinflusst. Der Vortrag gibt einen Überblick zu der historischen Entwicklung von Flugsicherheit und Zulassungsverfahren, der Harmonisierung des internationalen Luftverkehrs und der Rolle der ICAO (International Civil Aviation Organisation). Weiterhin werden die Grundzüge der Typenzulassungsverfahren von Flugzeugen, Triebwerken als auch deren Schnittstellen erläutert, sowie die Unterschiede zwischen den europäischen und den amerikanischen Zulassungsvorschriften erklärt. Ein Überblick zu der Zulassung komplexer softwarebasierter Systeme schließt den Vortrag ab.

Veranstaltungsort
BTU Cottbus-Senftenberg, Zentralcampus Cottbus, Lehrgebäude 3A, Raum 324