Masterarbeit

Die Anfertigung der Master-Arbeit und ihre erfolgreiche Verteidigung schließen das Master-Studium ab.

Die Master-Arbeit ist eine Prüfungsleistung (Modulbeschreibung 12521), mit der die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen muss, dass sie oder er innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte Aufgabe unter Anleitung selbständig und erfolgreich bearbeiten und wissenschaftlich begründet zur Lösung theoretischer und praktischer Probleme beitragen kann. Die Master-Arbeit soll dem fortgeschrittenen Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen.

Beachten Sie:

  • Das Thema der Arbeit wird von Ihrem Mentor ausgegebe, die Kandidatin/der Kandidat kann Vorschläge für das Thema unterbreiten.
  • Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das Formular "Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit".
  • Zum Zeitpunkt der Ausgabe der Master-Arbeit müssen mindestens 78 LP erworben sein, wobei in jedem der drei Informatik-Komplexe mindestens 8 Leistungspunkte durch Prüfungen und alle erforderlichen Kreditpunkte im Komplex "Mathematik" und zum Berufspraktikum (ggf. die das Berufspraktikum ersetzenden Module) erwirtschaftet sein.
  • Sie haben sechs Monate Zeit für die Bearbeitung. Eine Verlängerung kann unter Angabe der Gründe beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
  • Sie haben die gebundene Arbeit termingemäß in dreifacher Ausfertigung beim zuständigen Sachbearbeiter im Studierendensekretariat aktenkundig abzuliefern.
  • Bei der Abgabe der schriftlichen Arbeit müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht haben (Text der Selbstständigkeitserklärung).
  • Das Zweitgutachten wird in der Regel von einem anderen Hochschullehrer des Institut für Informatik erstellt.
  • Bei externen Masterarbeiten kann, sofern geeignet, das Zweitgutachten vom externen Betreuer erstellt werden. (Das setzt mindestens einen gleichwertigen eigenen Abschluss voraus.)
  • Als externe Gutachter kommen auch fachlich nahestehende Hochschullehrer in Frage. Das gleiche gilt für qualifizierte Fachkollegen, mit denen auf dem Fachgebiet der Graduierungsarbeit enge Kooperationen bestehen (die z.B. an Forschungsinstituten beschäftigt sind und deshalb formal nicht als Hochschullehrer zählen).

Angebotene Arbeiten, Regeln zu Arbeiten