Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet neben der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/ärztin auch einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Der ASA tagt in wenigstens vierteljährlichen Abständen und setzt sich zusammen aus

  • der Universitätsleitung oder einem(r) dazu Beauftragten
  • dem Betriebsarzt/ärztin
  • den Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • 2 Mitgliedern des Personalrats
  • Sicherheitsbeauftragten und ggf.
  • weiteren Fachleuten
    (siehe Gremien)

Sinn und Zweck des ASA ist ein Kommunikationsnetzwerk aller relevanten Arbeitsschutzspezialisten und Entscheidungsträger zu schaffen und damit einen regelmäßigen Austausch über alle arbeitsschutzrelevanten Themen zu ermöglichen. Diese können z.B. sein

  • Sicherheit und Gesundheit bei Neuanschaffungen bzw. bei Änderungen im Fertigungsablauf
  • Besprechung von Unfallereignissen und Berufskrankheiten
  • Festlegung von Maßnahmen auf Grund weiterführender Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Planung und Ergebnisbesprechung von Messungen
  • Hinweise der Mitarbeiter auf Verbesserungspotential im Bereich Sicherheit und Gesundheit
  • und weitere Themen

Ziel ist es, über einen regelmäßigen Austausch die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weiterzuentwickeln und insbesondere Fehler schon in der Planungsphase auszuschließen.