Unterrichtung gebärfähiger Beschäftigte über Beschäftigungsbeschränkungen und mögliche Gefahren für werdende oder stillende Mütter

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Gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) hat die BTU Cottbus - Senftenberg die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der allgemeinen/anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob

  • keine Schutzmaßnahmen erforderlich sein werden,
  • eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen erforderlich oder
  • eine Fortführung der Tätigkeit der Frau an diesem Arbeitsplatz nicht möglich sein wird.

Die allgemeine/anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Bereich durchzuführen und zu dokumentieren. Nutzen Sie dazu dieses Formular.

Werdende oder stillende Mütter dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen die Beurteilung ergeben hat, dass die Sicherheit oder Gesundheit von Mutter oder Kind durch die chemischen Gefahrstoffe, biologischen Arbeitsstoffe, physikalischen Einwirkungen, belastenden Arbeitsumgebungsbedingungen, körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen, die psychischen Belastungen oder die Arbeitsbedingungen gefährdet wird (§§ 11 und 12 MuSchG).

Es wird mit diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass Sie ab sofort keinen beruflichen Kontakt zu Kindern haben sowie keine Tätigkeiten ausüben dürfen, bei denen Sie mit potenziell infektiösem Material (wie Blut, Körpersekrete, etc.) in Berührung kommen, bis Sie Ihren Immunschutz hinsichtlich der schwangerschaftsrelevanten Infektionskrankheiten ärztlich attestiert nachweisen können.

Ferner dürfen Sie nicht mit Gefahrstoffen in Berührung kommen, die erbgutschädigende (mutagene), krebserzeugende (cancerogene) und/oder fruchtschädigende (teratogene) Eigenschaften besitzen. Krebserzeugende und teratogene Substanzen sind in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ besonders gekennzeichnet. Die TRGS 905 enthält ein Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe. Gemäß der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008/) werden diese Gefahrstoffe mit dem Piktogramm „Gesundheitsgefahr“, den Signalworten „Gefahr“ bzw. „Achtung“ sowie den folgenden H-Sätzen gekennzeichnet:

H-SatzErläuterung
H340Kann genetische Defekte verursachen.
H341Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H350Kann Krebs erzeugen.
H350iKann bei Einatmen Krebs erzeugen.
H351Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H360Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H360DKann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FDKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FdKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H360DfKann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H361Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H361fKann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H361dKann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen
H361fdKann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H362Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

Gleiches gilt für neue Stoffe, wenn aufgrund von entsprechenden Einschätzungen mit o. g. Wirkungen gerechnet werden muss.

Hinweise, ob Sie mit diesen Stoffen in Berührung kommen können, gibt das zentrale Gefahrstoffkataster der BTU Cottbus - Senftenberg. In Räumen, die im GK.BTU mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, dürfen Schwangere und Stillende nicht beschäftigt werden.

Bitte beachten Sie zum Schutz von Mutter und Kind das beigefügte Formular zur Individuellen Gefährdungsbeurteilung. Während der Schwangerschaft und der Zeit des Stillens müssen Ihre Tätigkeiten entsprechend dem Ihnen und Ihrem Kind zu gewährenden Schutz angepasst werden.
Bitte füllen Sie das Formular gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten aus und lassen es von ihr/ihm beurteilen, unterschreiben und an den Bereich VB1 Personal zurückschicken. Anhand der abschließenden Beurteilung kann das Formular für die verpflichtende Mitteilung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde (§ 27 MuSchG) ausreichend ausgefüllt werden.

Die BTU Cottbus - Senftenberg ist verpflichtet, werdenden oder stillenden Müttern ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. Wenn Sie dies wünschen, sprechen Sie bitte Ihre/n Vorgesetzte/n an. 

Im Leifaden zum Mutterschutz, Informationen für Schwangere und Stillende des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finden sie weitere Informationen.

MuSchG - Mutterschutzgesetz