Unter Erster Hilfe versteht man lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen, die einfach erlernt und bei medizinischen Notfällen, etwa bei Atem- oder Kreislaufstillstand oder Blutungen, angewendet werden können. In der Rettungskette übernehmen Ersthelfer die Alarmierung des Rettungsdienstes, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der erkrankten bzw. verunfallten Personen, bis professionelle Hilfe eintrifft.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz wird durch das SGB VII (BGBl. I Nr. 43/1996) geregelt. Beschäftigte sind kraft Gesetz bei Arbeitsunfall und/oder Berufskrankheit versichert, dies trifft auch für Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen zu.
Versicherungsfrei sind Personen, soweit für diese beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ist auch bei einer Vielzahl von ehrenamtlichen Tätigkeiten und bei Hilfeleistungen gegeben, welche hier jedoch nicht näher behandelt werden.

Im Notfall richtig verhalten
Im Notfall einen kühlen Kopf zu bewahren, ist nicht immer leicht. Lesen Sie hier, wie Sie in einer Notsituation richtig handeln. Das Wichtigste bei allen Notfällen:
- Ruhe bewahren
- Unfallstelle sichern
- eigene Sicherheit beachten
Eintreffen am Notfall-Ort. Und dann?
- Schritt: Notruf absetzen
Falls notwendig, Person aus dem Gefahrenbereich bringen.
- Schritt: Ist die Person bei Bewusstsein?
Ansprechen und anfassen! Falls ja, situationsgerecht helfen.
- Schritt: Atmet die Person?
Atemwege mit dem frei machen!
Bei normaler Atmung: Stabile Seitenlage oder Schocklage.
- Schritt: Die Person atmet nicht?
Reanimation mit 30 x Herzdruckmassage und 2 x Beatmung im Wechsel oder Einsatz eines Defibrillators.
Der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger ist für die Beschäftigten und Studierenden der BTU die:



