In Abstimmung mit der Hochschulleitung wird die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ab sofort zentral über den Bereich Arbeitsschutz organisiert. Ziel dieser Regelung ist eine einheitliche, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Grundsätzlich stehen für die Beschaffung von PSA zwei Verfahren zur Verfügung:
1. Abruf aus dem zentralen Lager des Bereiches Arbeitsschutz
Einwegprodukte sowie PSA, die keine individuelle Größen- oder Passform erfordert, werden zentral bevorratet. Der Bedarf kann direkt aus dem zentralen Lager gedeckt werden.
Für die Anforderung ist das Formular F_K3_039_Bestellschein_PSA vollständig auszufüllen und entsprechend einzureichen.
Der Bereich Arbeitsschutz koordiniert die Ausgabe und stellt die ordnungsgemäße Dokumentation sicher.
2. Eigene Bestellung nach Freigabe
Sofern der benötigte PSA-Bedarf nicht über das zentrale Lager abgedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Bestellung selbst auszulösen.
In diesem Fall sind zwingend die geltenden Beschaffungs- und Vergaberichtlinien einzuhalten.
Vor der Bestellung ist eine fachliche Prüfung und Freigabe durch den Bereich Arbeitsschutz erforderlich, um sicherzustellen, dass die PSA den rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Nutzen Sie dafür bitte das Formular F_K3_035_Berechtigungsschein_PSA.
Nach erfolgter Freigabe kann die Bestellung vorgenommen werden. Die Rechnungsstellung hat in jedem Fall an den Bereich Arbeitsschutz, OE 9603 zu erfolgen.
Der Bereich Arbeitsschutz steht für Rückfragen, Beratung zur geeigneten PSA sowie zur Unterstützung im Beschaffungsprozess zur Verfügung.
