Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische welche, explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtendzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd, umweltgefährlich oder sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung).

Der Hersteller bzw. der Lieferant haben spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in dt. Sprache zu übermitteln. In diesem Sicherheitsdatenblatt müssen Informationen über: Bezeichnungen des Stoffes, Angaben zu den Bestandteilen, mögliche Gefahren, Erste- Hilfe- Maßnahmen, Brand- und Explosionsgefahr, Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung, Lagerung und Handhabung, Begrenzung und Überwachung der Exposition/ Persönliche Schutzausrüstung, physikalische und chemische Eigenschaften, Stabilität und Reaktivität, toxikologische Angaben, umweltbezogene Angaben, Hinweise zur Entsorgung, Angaben zum Transport, Angaben zu den geltenden Vorschriften und sonstige Angaben zu den H (Hazard Statement)- und P (Precautionary Statement)-Sätzen enthalten.

