Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" sind die Arbeitgeber/Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Sie haben die Aufgabe, die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und die Unternehmerin oder den Unternehmer beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Insbesondere sollen sie als "Arbeitsschutzmanager" dabei helfen, Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und möglichst frühzeitig in die Gestaltung von Arbeitssystemen zu integrieren. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist deshalb mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten im Unternehmen.

Die Aufgaben drücken sich besonders in folgenden Punkten aus:

  • Beratung der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen 
  • sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes
  • Hinwirkung auf Einhaltung der Anforderungen im Arbeitsschutz
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften, Gremien und Institutionen
Betreuungsmatrix

Die Betreuung der Fakultäten mit den dazugehörigen Instituten, Lehrstühlen und sonstigen Bereichen sowie der Hochschulleitung, Verwaltung und zentralen Einrichtungen erfolgt auf Basis der Betreuungsmatrix der Abteilung K.3 Arbeitsschutz.

Arbeitsschutzberichte

Den Arbeitsschutzbericht 2023 finden Sie hier.
Den Arbeitsschutzbericht 2022 finden Sie hier.
Den Arbeitsschutzbericht 2021 finden Sie hier.