Allgemeine Hinweise zum Datenschutz an der BTU Cottbus-Senftenberg

Hinweise und Informationen zum Datenschutz im Verwaltungsbereich Budgetplanung, Einkauf und Organisation/Prozessmanagement

Hinweise über die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO/§ 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz 
 
Im Interesse der gesetzlichen Datenschutzrechte sowie einer transparenten und verständlichen Gestaltung, möchte die BTU Cottbus-Senftenberg allen davon betroffenen Personen nachfolgende Informationen mitteilen:

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus

vertreten durch

Präsidentin 
Frau Prof. Dr. p.h. habil. Gesine Grande

Tel.: 0355 69-2283
Fax: 0355 69-2156
praesidentin(at)b-tu.de

 

Kontaktdaten der Vertreterin des Fachbereichs

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Verwaltungsbereich Finanzen und Innere Organisation
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus 
Frau Claudia Eckert
Tel.: 0355 69-4900
Fax: 0355 69-4901
claudia.eckert(at)b-tu.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
- Der behördliche Datenschutzbeauftragte -
Herr Sergey Romanov
Konrad-Wachsmann-Allee 5
03046 Cottbus
Tel.: 0355 69-2112
Fax: 0355 69-3830
datenschutz(at)b-tu.de

Personenbezogene Daten von Bediensteten, Beschäftigten, Beauftragten, Auszubildenden und Praktikanten werden im Verwaltungsbereich Finanzen und Innere Organisation nur für Zwecke des Dienst-, Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisses verarbeitet, wenn dies zur Durchführung innerdienstlicher, planerischer, organisatorischer, personeller oder haushalts-kostenrechnerischer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Finanzplanung erforderlich ist. Rechtsgrundlage sind § 26 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG), bei Beamtinnen und Beamten in Verbindung mit § 94 Landesbeamtengesetz (LBG Bbg).

Eine Übermittlung der Daten von Bediensteten, Beschäftigten, Beauftragten, Auszubildenden und Praktikanten an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist nur zulässig, wenn die Empfängerin oder der Empfänger ein rechtliches Interesse darlegt, der Dienstverkehr es erfordert oder die betroffene Person eingewilligt hat.

Zusätzlich erfüllt die BTU ihre Datenverarbeitungs- und Dokumentationspflichten entsprechend den arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen und förderrechtlichen Vorschriften (z. B. § 147 Abgabenordnung (AO), § 14b Umsatzsteuergesetz (UStG), § 257 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB), § 257 Handelsgesetzbuch (HGB), §§ 94 ff. Landesbeamtengesetz (LBG Bbg), § 3 Tarifvertrag Öffentlicher Dienst der Länder (TV-L), § 55 Landeshaushaltsordnung Brandenburg, § 37 Beamtenstatusgesetz Brandenburg, §§ 1, 2 Verpflichtungsgesetz, § 3 Abs. 2 TV-L).

Statistische Angaben werden auf der Grundlage der jeweiligen Statistikgesetze verarbeitet (z. B. §§ 1 ff. Hochschulstatistikgesetz (HStatG); §§ 1 ff. Brandenburgisches Statistikgesetz (BbgStatG); §§ 1 ff. Bundesstatistikgesetz (BStatG)).

Folgende Daten werden im Finanzverwaltungssystem gespeichert:

  • Name, Vorname,
  • Anschrift,
  • dienstliche Email-Adresse,
  • zuständiger Sachbearbeiter,
  • Finanzierungsdaten,
  • organisatorische Zugehörigkeit,
  • Zuweisung von Zugriffsrechten,
  • Dienstreiseabrechnungen,
  • Bankverbindung.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Verwaltungsbereich Finanzen und Innere Organisation durch die jeweils dienstlich zuständigen Beschäftigten des Fachbereichs. Die Offenlegung von Daten erfolgt innerhalb der BTU an die dienstlich zuständigen Beschäftigten, die als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes oder als Beamtinnen oder Beamte zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Sofern die BTU sich bei der Datenverarbeitung der Unterstützung von Auftragsverarbeitern bedient, geschieht die Offenlegung an den Auftragsverarbeiter auf der Grundlage und im Rahmen der Art. 28, 29 DS-GVO.

Eine Weiterleitung von Daten findet nur statt, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht, an die lt. Gesetz zuständigen Empfänger (z. B. Finanzämter für steuerrechtliche Angaben, Statistikbehörden für Statistikangaben, Fördermittelgeber und staatliche Aufsichtsbehörden zur Fördermittel und Haushaltsprüfung, Landeshauptkasse).

An Dienstleister, Erfüllungsgehilfen und Vertragspartner erfolgt eine Datenübermittlung soweit es zur Vertrags- bzw. Aufgabenerfüllung erforderlich ist (z. B. Übermittlung von Zahlungsdaten an die Landeshauptkasse und Banken zur Ausführung von Banküberweisungen, Abrechnungen, etc.).

Eine Übermittlung von Daten an Drittländer und internationale Organisationen findet durch den Verwaltungsbereich Finanzen und Innere Organisation nicht statt, außer es ist zur Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich (z.B. vertragliche/gewünschte Zahlungen auf ausländische Konten).

Die vorgenannten Daten werden im Verwaltungsbereich Finanzen und Innere Organisation der BTU Cottbus-Senftenberg nur solange gespeichert, wie dies für den Verarbeitungszweck, insbesondere für die Bearbeitung, die gesetzliche Dokumentation und als Beweismittel des Vorgangs erforderlich ist und eine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung besteht. Entfällt der Verarbeitungszweck oder die Rechtsgrundlage, werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht.

Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat ausdrücklich folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung,
  • Recht auf Löschung, sofern ein gesetzlicher Löschgrund besteht,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit.

Eine betroffene Person besitzt das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Dieses Beschwerderecht besteht, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt. Für die BTU Cottbus-Senftenberg ist insbesondere die Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg zuständig:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Frau Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Tel.: 033203 356-0
Fax: 033203 356-49
poststelle(at)lda.brandenburg.de

Sofern an der BTU Cottbus-Senftenberg die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben erfolgt, ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und die betroffene Person verpflichtet, diese personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Nichtbereitstellung kann dazu führen, dass das Anliegen der betroffenen Person nicht vollständig bearbeitet und gesetzliche Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können. Dies kann für die betroffene Person gegebenenfalls zu rechtlichen und tatsächlichen Nachteilen sowie zeitlichen Verzögerungen, unter Umständen sogar zur Nichteinhaltung bestehender Fristen, führen (z. B. kein Abschluss eines Arbeitsvertrages, keine Teilnahme an Veranstaltungen der BTU Cottbus-Senftenberg, keine Abrechnungen bzw. Zahlungen etc.). An der BTU Cottbus-Senftenberg erfolgen im Rahmen der Datenverarbeitung keine automatisierten Entscheidungsfindungen und kein Profiling.