Beglaubigung von BTU Urkunden für das Ausland

Damit Ihre Abschlussurkunden in Ihrem Heimat- oder Zielland akzeptiert werden, fragen Sie bitte beim Empfänger nach, ob eine diplomatische Beglaubigung auf dem Original oder einer Kopie verlangt wird. Je nach Land wird eine der folgenden Varianten akzeptiert:

Apostille

Die Apostille ist die am häufigsten vertraglich zwischen bestimmten Ländern vereinbarte Beglaubigungsform. Sie wird immer nur für ein bestimmtes Land erteilt und wird dann auch nur in diesem Land anerkannt.

Bitte reichen Sie für die Ausfertigung einer Apostille folgende Dokumente im International Relations Office ein:

  1. Vollständig ausgefülltes Antrag Apostille BTU der BTU Cottbus-Senftenberg
  2. Originaldokumente, die beglaubigt werden sollen (Urkunden, Zeugnisse etc.) 
  3. Vollständig ausgefülltes Antrag Apostlle LHP der Landeshauptstadt Potsdam

Die Erteilung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Bitte planen Sie mindestens 3 Wochen Bearbeitungszeit ein.

Ihre Dokumente und die Gebührenrechnung werden Ihnen direkt von der Landeshauptstadt Potsdam als allgemeine untere Landesbehörde zugeschickt. Zurzeit wird für die Erteilung der Apostille und den Beglaubigungsvermerk zur Legalisation eine Gebühr in Höhe von 31,00 € zzgl. Versand je Dokument erhoben und ist per Bescheid als Vorkasse zu bezahlen.

Vorbeglaubigungen zum Beglaubigungsvermerk zur Legalisation sind gebührenfrei. Die Gebühren werden sodann im Rahmen des anschließenden Beglaubigungsverfahrens durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erhoben.

Legalisation (Endbeglaubigung)

Für Staaten, die dem Abkommen bzgl. der Akzeptanz von  Apostillen nicht beigetreten sind, werden die Urkunden erst wie unter dem Punkt Apostille beschrieben (durch die BTU Cottbus-Senftenberg sowie die Landeshauptstadt Potsdam) vorbeglaubigt (Antrag Apostille BTU, Antrag Apostille LHP) und danach mit vollständig ausgefülltem Antrag Apostille BWA an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Team Apostillen und Endbeglaubigungen, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel direkt durch die Landeshauptstadt Potsdam übersandt. 

Die Gebühr beträgt 31 €/ Dokument zzgl. 2 € Nachnahmegebühr für die Zustellung per Post an eine deutsche Adresse (die 31 €/ Dokument an die Landeshauptstadt Potsdam fallen dann nicht an). 

Danach werden die Dokumente von der Botschaft/ Konsulat des jeweiligen Staates endbeglaubigt. Für bestimmte Dokumente wird keine Legalisation durch den jeweiligen Empfängerstaat verlangt. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Botschaft.