Information zu Wiederholungsprüfungen

Übergangsregelungen für erbrachte Teilleistungen aus vergangenen Semestern

Einige Module des Lehrstuhls werden ab dem Wintersemester 2016/17 im Format Continuous Assessment (MCA) angeboten. Das bedeutet, es finden keine regulären Modulabschlussklausuren im Prüfungszeitraum mehr statt, sondern die Modulprüfungen werden während der Vorlesungszeit erbracht (siehe Modulbeschreibungen).

Für Studierende, die ein Modul nach dem alten System begonnen und zwar die Teilleistung "Vortrag" erbracht, aber die Klausur nicht erfolgreich abgelegt haben, gelten folgende Übergangsregelungen:

Es wird eine Wiederholungsklausur im Prüfungszeitraum angeboten, mit der Sie das Modul nach der alten Modulbeschreibung beenden können. Die Termine werden im Infoportal Lehre veröffentlicht und Sie haben bis eine Woche vor dem Klausurtermin Zeit, sich online zu der Wiederholungsprüfung anmelden. Ihre Teilleistung "Vortrag" bleibt erhalten.

Alternativ können Sie das Modul auch erneut belegen. Dazu melden Sie sich bis zum Ende der dritten Vorlesungswoche online für das Modul an und erbringen alle in der Modulbeschreibung genannten Teilleistungen. Ihre bereits erbrachte Teilleistung "Vortrag" aus dem vergangenen Semester verfällt (siehe Prüfungsrahmenordnung).