Workshop "Rechtliche Aspekte im E-Learning"

Rechtliche Fragen können die Planung und Gestaltung von Lehrveranstaltungen für Lehrende und Multiplikator/-innen enorm erschweren. Welche Materialien darf ich nutzen? Welche Daten darf man vom Studierenden selbst abfragen oder aus Dritter Quelle einholen? Und was muss man bei der Gestaltung elektronischer Prüfungen beachten?

Diesen und weiteren Fragen wollen wir mit Ihnen gemeinsam auf die Spur gehen.

Inhalte

Urheberrecht (bis März 2018 und ab März 2018)

  •  Nutzung fremder Materialien: In welchem Umfang darf ich Materialien aus Lehrbüchern, Internetseiten etc. nutzen? Was sind „Open Educational Resources“?
  • Rechtlicher Schutz eigener Materialien: Was ist bei Erstellung von Materialien durch /mit Mitarbeitern und im Team zu beachten? Dürfen andere meine Skripte und meinen mündlichen Vortrag weitergeben oder für eigene Präsentationen nutzen?
  • Besondere Möglichkeiten im digitalen Kontext: Was gilt bei Vorlesungsaufzeichnungen? Was gilt in Wikis (Haftung für Teilnehmerbeiträge)? Sind auch Forenbeiträge geschützt? Muss ich bei Beiträgen von Twitter oder aus Blogs immer eine Quelle angeben – und wenn ja wie?
  • Wer verklagt wen und ab wann hafte ich als Lehrende/r dafür?

 Datenschutzrecht

  • Datenerhebung: Welche Daten darf man vom Studenten selbst abfragen oder aus Dritter Quelle einholen? Welche Daten werden beim E-Learning automatisch aufgezeichnet? Wer darf darauf Zugriff haben? Wann müssen diese gelöscht werden?
  • Datenübermittlung: Welche Daten darf man wem, wie und unter welchen Umständen mitteilen? Inwieweit darf man Matrikelnummern o.ä. als Kennzeichnung verwenden? Was sind „Anonymisierung“ und „Pseudonymisierung“?
  • Datensparsamkeit: Welche Besonderheiten gelten bei Kooperationen mit anderen Hochschulen / bei Integration von Externen (Lehrbeauftragten, Korrekturassistenten, Schülerstudenten)?

Prüfungsrecht

  • Welchen Zielen dient eine Prüfung? Welche Vorgaben macht das Gesetz/ die Prüfungsordnung? Welche Möglichkeiten zur Gestaltung gibt es?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Prüfungen auf dem Computer im Allgemeinen? Welche Herausforderungen gibt es etwa bei Simulationen, Statistikprüfungen, etc. unter PC-Einsatz?
  • Was ist bei der Gestaltung von Multiple-Choice-Tests zu beachten? 

Format

Praxisnaher Input-Vortrag entlang von kronkreten Fragestellungen mit offenen Diskussionsmöglichkeiten und Erfahrungsaustausch.

Dozent

Prof. Beurskens ist seit 2015 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht an der Universität Bonn tätig. Neben einem LL.M. im Gewerblichen Rechtsschutz und einen Abschluss der University of Chicago (USA) besitzt er eine Anwaltszulassung im Staat New York. Seine Themenschwerpunkte in der Forschung sind, u. a. "Internet of Things", Haftung und IT-Sicherheit, Datenschutz-Grundverordnung, Rechtsfragen von Social Media sowie Open Access Lizenzierung. Er selbst ist auch im Bereich des E-Learning aktiv und wurde hierfür bereits mit dem Hein@ward für eTeaching der HHU ausgezeichnet.

Anmeldung

Für Lehrende und Multiplikator/-innen der BTU Cottbus-Senftenberg ist eine Anmeldung über das Weiterbildungszentrum bis zum 1. Dezember 2017 möglich. 

Der Workshop wird gefördert durch das Programm „Qualitätspakt Lehre“ im Projekt „Exzellenz von Studium und Lehre“. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Organisationsteam: Marie Theres Augsten und Franziska Blazejewski.

Veranstaltungsort
7. OG Foyer
Inf.-,Komm.-u.Medien-Ztr. (IKMZ)
Zentralcampus

Platz der Deutschen Einheit 2
03044 Cottbus

Kontakt

Marie Theres Augsten
Multimediazentrum (MMZ)
T 3543
marietheres.augsten(at)b-tu.de

Franziska Blazejewski
VP L 1 Qualitätsmanagement Studium und Lehre
T 3065
franziska.blazejewski(at)b-tu.de