BMBF stellt Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit
Insgesamt steht dafür eine Milliarde Euro befreit. Für besonders akute Notfälle, stellt der Bund zudem 100 Millionen Euro für die Notfallfonds der Studierendenwerke zur Verfügung. Informationen zu den Härtefallfonds der beiden Brandenburger Studentenwerke finden sich unter www.studentenwerk-potsdam.de und www.studentenwerk-frankfurt.de.
Für die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens bei der KfW gilt das bewährte Antragsverfahren. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro.
Nähere Informationen:www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe
Hintergrund:
Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Viele von ihnen haben ihre Jobs infolge der aktuellen Corona-Pandemie verloren. Das stellt viele vor finanzielle Engpässe. Für solche Fälle stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Überbrückungshilfe bereit.