DRINGEND ZUR BEACHTUNG! Es gelten nur Semestertickets des Sommersemesters 2020 als Fahrausweise

Die Kulanzregelung des VBB ist zum 28. Juni 2020 ausgelaufen. Es gilt ausschließlich das Semesterticket für das Sommersemester 2020 als Fahrausweis. Ein abgelaufenes Semesterticket (WiSe 2019/20) + Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester werden nicht mehr anerkannt.

Die DB Regio AG  informierte darüber, dass in den Zügen der RE-Linien 5, 10, 15 und 18 sowie in den RB-Linien 43 und 49 immer wieder Studierende der BTU angetroffen werden, die als Fahrausweis ein abgelaufenes Semesterticket (WiSe 2019/20) in Verbindung mit der Immatrikulationsbescheinigung (SoSe 2020) vorzeigen. Die Studierenden argumentieren, dass sie von der Hochschule noch keine aktuellen Semestertickets erhalten haben.

Die Kulanzregelung des VBB ist jedoch zum 28. Juni 2020 ausgelaufen. Es gilt ausschließlich das Semesterticket für das SoSe 2020 als Fahrausweis.

Deshalb sollten alle Studierenden die Möglichkeiten zur Aktualisierung des Chipkartenaufdrucks an den BTU-Standorten umgehend nutzen!

Die Kulanzregelung findet keine Anwendung mehr und ein abgelaufenes Semesterticket (WiSe 2019/20) in Verbindung mit der Immatrikulationsbescheinigung (SoSe 2020) wird nicht mehr als Fahrausweis anerkannt. Das Zugpersonal ist dazu verpflichtet, in diesen Fällen ein Erhöhtes Beförderungsentgelt/eine Fahrpreisnacherhebung auszustellen.

Informationen dazu auch in den FAQs (Informationen zum Corona-Virus) unter: Aktualisiert: Informationen zum Semesterticket – Erneuerung des Chipartenaufdrucks