Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren: Investorenziele - Umweltschutzbelange - Anwohnerinteressen

Onlineseminar Anlagen mit Gefährdungspotential für Umweltgüter bedürfen regelmäßig der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, um schädliche Umwelteinwirkungen, sonstige Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit auszuschließen. Im Genehmigungsverfahren treffen zumeist sehr unterschiedliche Interessen aufeinander.

Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential für Umweltgüter bedürfen regelmäßig der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass von den Anlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit ausgehen. Im Genehmigungsverfahren treffen dabei zumeist sehr unterschiedliche Interessen der Antragstellenden einerseits und von betroffenen Bürgern sowie Interessenverbänden andererseits aufeinander. Nicht selten schließt sich daher unmittelbar an ein Genehmigungsverfahren eine gerichtliche Auseinandersetzung über dessen Ergebnis an.

Ausgehend von diesem faktischen Befund sollen am Beispiel eines Windkraftvorhabens die Grundzüge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sowie die Entscheidungsmaßstäbe der Behörde dargestellt und jeweils mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kritisch diskutiert werden. Ziel ist eine Gegenüberstellung und Bewertung der Argumente von Befürwortern und Kritikern von Vorhaben, wobei insbesondere auch auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung eingegangen werden soll. Daran anknüpfend bildet ein weiterer Schwerpunkt die Erörterung der Möglichkeiten einer Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren.

Das Format versteht sich dabei nicht als reine Vortragsveranstaltung. Ausgehend von der Darstellung grundlegender rechtlicher Zusammenhänge soll den verschiedenen Akteuren vielmehr die Möglichkeit eines konstruktiven Dialogs über einzelne Genehmigungsfragen unabhängig von konkreten Projekten und persönlichen Betroffenheiten eröffnet werden. Entsprechend richtet sich die Veranstaltung gleichermaßen an Branchenvertreter als auch an betroffene Bürger und Interessenverbände sowie nicht zuletzt auch an Behördenvertreter.

Referent: Dr. André Zschiegner, LfU Brandenburg

Samstag, 13. März 2021

  • Grundlagen des Bundes-Immissionsschutzrechts
  • das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
  • die Öffentlichkeitsbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • die Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • bau- und raumordnungsrechtliche Anforderungen an Vorhaben
  • die Bewertung von Schall-, Schatten- und Lichtimmissionen von Vorhaben

Sonntag, 14. März 2021

  • naturschutzfachliche Anforderungen an Vorhaben
  • luftfahrtrechtliche Anforderungen an Vorhaben
  • Abschlussdiskussion

GEBÜHREN
Die Gebühren für die Teilnahme an der Veranstaltung betragen 20 EUR. Eine Teilnahme ist auch nur an einzelnen Tagen möglich (10 EUR). Für alle M.B.L.-Studierende entfällt die Gebühr. 

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG
Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung. 

Veranstaltungsort
per Videokonferenz
Zentralcampus
BTU Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus

Kontakt

Claudia Lorenz
Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV)
T +49 (0) 355 69-2079
claudia.lorenz(at)b-tu.de

Viola Pieper
Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW)
T +49 (0) 355 69-3614
viola.pieper(at)b-tu.de